Wer meldet Strom an? Vermieter oder Mieter?

Bei einem Umzug in eine neue Wohnung muss Strom angemeldet werden. Doch wer ist dafür verantwortlich? Der Vermieter oder der Mieter? Diese Frage möchten wir Ihnen in diesem Artikel beantworten.

 

Kurze Antwort

Nahezu jede Wohnung besitzt einen eigenen Stromzähler. In dem Fall muss der Mieter den Strom anmelden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und bezieht Strom, geht er automatisch einen Vertrag mit dem Grundversorger ein. Dieser kann nach sechs Wochen den Namen des Mieters beim Vermieter einfordern, sollte sich der Mieter nicht beim Stromversorger melden.

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Lange Antwort

Sie haben nun in kurzer Form erfahren, dass der Mieter den Strom anmelden muss. Nun möchten wir näher auf die Hintergründe und alle weiteren Fragen zum Thema eingehen.

 

Darf der Vermieter für den Mieter Strom anmelden?

Nein. Auch wenn es früher üblich war, dass der Vermieter bei Einzug dem Stromversorger die Daten des neuen Mieters nennt, ist das heute nicht mehr der Fall. Heute ist das aus zwei Gründen nicht mehr möglich:

  1. Der Vermieter würde den Datenschutz gegenüber dem Mieter verletzen.
  2. Der Mieter würde bei seiner freien Wahl des Stromanbieters eigenschränkt werden.

Als Vermieter haben Sie also in dem Fall zunächst nichts zu tun. Stattdessen muss sich der Mieter um die Auswahl des Stromanbieters und die Übermittlung seiner Daten kümmern.

Der Vermieter kann hierbei jedoch behilflich sein, indem er dem Mieter zeitnah die Stromzählernummer mitteilt und ihm zum Einzug den Stromzählerstand mitteilt.

Falls Sie hierbei Hilfe benötigen: Wo steht die Stromzählernummer?

 

Darf man überhaupt für eine andere Person Strom anmelden?

Nein, aus den beiden oben genannten Gründen darf man nicht den Strom für eine andere Person anmelden.

 

Wird Strom automatisch bei einem Umzug angemeldet?

Die Antwort lautet hier ganz klar: Jein.

Beim Einzug in eine Wohnung steht Ihnen sofort Strom zur Verfügung. Von welchem Anbieter dieser Strom zur Verfügung gestellt wird, muss jedoch durch den Mieter geregelt werden. Dieser muss hierzu einen Vertrag mit einem Stromanbieter schließen.

Kümmert sich der Mieter nicht um einen Stromvertrag, bezieht er automatisch Strom vom Grundversorger. Wird nach dem Einzug nicht innerhalb von sechs Wochen ein Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen, geht man automatisch einen Vertrag mit dem Grundversorger ein.

Auch hier muss man dem Grundversorger seine Daten mitteilen. Kommt man dieser Verpflichtung nicht nach, tritt der Grundversorger an den Vermieter heran und bittet diesen um die Übermittlung der Daten.

Hinweis: Die Grundversorgung ist in der Regel wesentlich teurer als andere Anbieter. Nutzen Sie daher unseren Stromrechner und sichern Sie sich einen günstigeren Stromvertrag:

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Muss ich bei jedem Umzug Strom anmelden?

Hier kommt es ganz klar auf die Situation vor und nach dem Umzug an.

  • Erste eigene Wohnung:
    • Ziehen Sie in Ihre erste eigene Wohnung, zum Beispiel aus Ihrem Elternhaus heraus oder aus einer WG, dann müssen Sie Strom anmelden.
  • Einzug in eine bestehende WG:
    • Ziehen Sie in eine WG mit bestehendem Stromvertrag, müssen Sie nicht selbst Strom anmelden. Gründen Sie eine neue WG, muss sich jedoch eines der Mitglieder um die Stromanmeldung kümmern.
  • Umzug eines bestehenden Stromanbieters:
    • Haben Sie bereits einen Stromvertrag und ziehen an eine neue Adresse, müssen Sie nicht erneut Strom anmelden. Sie müssen jedoch Ihrem Stromanbieter den Umzug mitteilen. Die Frist dafür ist in Ihrem Stromvertrag festgehalten.
  • Umzug eines bestehenden Stromanbieters nicht möglich:
    • In einigen Fällen ist der Umzug des bestehenden Stromvertrags nicht möglich. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und müssen sich um die Anmeldung des Stroms für den neuen Wohnort bei einem anderen Anbieter kümmern.

Falls Sie einmal das Strom anmelden vergessen haben, finden Sie hier eine Lösung: Strom anmelden bei Umzug vergessen – Was sollte ich tun?

 

Fazit – Wer meldet Strom an? Vermieter oder Mieter?

Der Mieter hat die Freiheit, sich seinen Stromanbieter auszuwählen. Damit kommen allerdings auch Pflichten einher. So muss er die Anmeldung bei einem Stromanbieter zwingend vornehmen. Wählt er sich den Anbieter nicht selbst aus, bezieht er zunächst die teurere Grundversorgung. Doch auch hier muss sich der Mieter darum kümmern, seine Daten dem Grundversorger mitzuteilen.

Wir hoffen, dass wir damit Ihre Fragen beantworten konnten!

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