Jedes Jahr aufs Neue gehen diverse Stromanbieter insolvent. Sie sind davon auch betroffen? Hier erklären wir Ihnen, was jetzt zu tun ist. Dabei erklären wir Ihnen die Vorgehensweise abhängig davon, ob der Anbieter Sie weiterhin mit Strom beliefert oder nicht. Außerdem beantworten wir häufige Fragen zu Thema, wie beispielsweise wann Abschläge weiterhin zu zahlen sind.
Das ist zu tun
Wenn ein Stromnabieter Insolvenz anmeldet, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder beliefert Sie der Stromanbieter weiterhin mit Strom oder er stellt die Stromversorgung ein und Sie erhalten eine Ersatzversorgung durch den Grundversorger (Wer ist mein Grundversorger?). Je nachdem, welcher Fall eintritt, müssen Sie unterschiedliche Schritte einleiten:
Variante 1: Stromanbieter liefert weiterhin Strom
Wenn Ihnen der Stromanbieter trotz Insolvenz weiterhin Strom liefert, besteht kein Sonderkündigungsrecht. Stattdessen müssen Sie folgendermaßen vorgehen:
- Kündigen Sie die Einzugsermächtigung für den Stromanbieter bzw. den Dauerauftrag für den Versorger bei Ihrer Bank.
- Zahlen Sie die zukünftigen Abschläge ausschließlich auf die Ihnen schriftlich mitgeteilte Bankverbindung des Insolvenzverwalters.
- Prüfen Sie, ob eine Jahresrechnung mit Guthaben bereits mehr als 6 Wochen nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes aussteht. In dem Fall können Sie Ihre zukünftig zu zahlenden Abschläge mit dem ausstehenden Guthaben verrechnen.
Variante 2: Sie erhalten die Ersatzversorgung durch den Grundversorger
Wenn Ihnen mitgeteilt wird, dass insolvente Stromanbieter keinen Strom mehr liefert, bleiben Sie nicht im Dunkeln sitzen. Stattdessen erhalten Sie eine Ersatzversorgung durch den Grundversorger. Diese ist allerdings recht teuer, weshalb Sie einen Stromvergleich durchführen und den Anbieter wechseln sollten. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
- Kündigen Sie die Einzugsermächtigung für den Stromanbieter bzw. den Dauerauftrag für den Versorger bei Ihrer Bank.
- Teilen Sie Ihre Zählernummer sowie den aktuellen Zählerstand Ihrem Grundversorger sowie dem Netzbetreiber mit. (Siehe: Wo steht die Stromzählernummer?)
- Lassen Sie sich die Ersatzversorgung durch den Grundversorger schriftlich bestätigen.
- Kündigen Sie Ihren Vertrag mit dem insolventen Stromanbieter und teilen Sie dem Unternehmen Ihren aktuellen Zählerstand mit.
- Nutzen Sie unseren Stromrechner und wechseln Sie den Anbieter, um nicht dauerhaft auf die teure Ersatzversorgung zurückzugreifen:
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Weitere Schritte ab Insolvenzeröffnung
Nach der Insolvenzeröffnung sind weitere Schritte zu unternehmen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie offenes Guthaben beim Stromanbieter besitzen oder Boni nicht erhalten haben:
- Fordern Sie den Insolvenzverwalter auf, die Erfüllung / Nichterfüllung zu erklären
- Teilen Sie Ihre Zählernummer mit.
- Prüfen Sie Ihre Jahresabschlussrechnung und melden Sie aussehendes Guthaben sowie nicht ausgezahlte Boni zur Insolvenztabelle an.
Wann melden Stromversorger Insolvenz an?
Ein Unternehmen meldet Insolvenz an, wenn es zahlungsunfähig ist. Es kann entweder bestehende Rechnungen nicht bezahlen oder es droht eine zukünftige Zahlungsunfähigkeit aufgrund einer Überschuldung. In Folge des Insolvenzverfahrens wird die Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt oder das Unternehmen geordnet abgewickelt. Letzteres bedeutet, dass der Energieversorger verkauft oder liquidiert wird.
Was passiert mit meinen zu viel gezahlten Abschlägen?
Ihre zu viel gezahlten Abschläge müssen Sie zur Insolvenztabelle anmelden. Ob Sie diese dann allerdings auch zurückerhalten lässt sich bezweifeln. Sie sind schließlich nicht der einzige Gläubiger eines insolventen Stromanbieters.
Wenn Sie Ihre Abschläge per Lastschrift gezahlt haben, besteht allerdings eine Möglichkeit sich die letzte Zahlung zurückzuholen. Wenn diese nicht länger als 8 Wochen in der Vergangenheit liegt, können Sie bei Ihrer Bank nachfragen, ob diese die Zahlung zurückbuchen kann.
Kann ich noch offene Boni trotz Insolvenz erhalten?
Hier gilt das gleiche wie für zu viel gezahlte Abschläge: Melden Sie die nicht erhaltenen Boni zur Insolvenztabelle an. Sie sollten sich allerdings nicht allzu große Hoffnungen auf eine Auszahlung machen, das es in der Regel viele weitere Gläubiger gibt.
Bin ich verpflichtet, offene Rechnungen an den insolventen Stromanbieter zu zahlen?
Sämtliche Forderungen des insolventen Stromanbieters an Sie müssen beglichen werden. Dazu zählen auch offene Rechnungen. Allerdings überweisen Sie den Betrag nicht auf das Konto des Stromanbieters, sondern an die Bankverbindung des Insolvenzverwalters.
Fazit – Stromanbieter insolvent – Was tun?
Immer hört man davon, dass Stromanbieter insolvent sind. Wenn Sie davon betroffen sind, wissen Sie nun hoffentlich Dank unseres Ratgebers, was in diesem Fall zu tun ist. Sollten Sie aufgrund der Pleite eine Ersatzversorgung beziehen, sollten Sie sich möglichst schnell einen neuen Anbieter suchen, um nicht zu viel für den Strom zu zahlen.