Strom Grundversorgung

Sie erhalten Energie von einem Grundversorger, können aber nichts mit dem Begriff “Grundversorgung” im Bereich von Strom und Gas anfangen? Dann sind Sie hier genau richtig. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was eine Strom-Grundversorgung ist, wie Sie sich für diese anmelden können und was hinsichtlich der Kündigung zu beachten ist.

 

Was bedeutet der Begriff Strom-Grundversorgung?

Die Strom-Grundversorgung lässt sich ganz einfach erklären: Wenn Sie keinen Vertrag mit einem Energieanbieter abschließen und Strom in Ihrer Wohnung nutzen, wird dieser vom Grundversorger geliefert. Der Grundversorger unterscheidet sich von Stadt zu Stadt. Es ist gemäß Energiewirtschaftsgesetz immer das Energieversorgungsunternehmen für die Grundversorgung zuständig, welches in der jeweiligen Region die meisten Haushaltskunden mit Strom sowie Gas versorgt.

 

Wie teuer ist die Grundversorgung?

strom sparenDer Strom vom Grundversorger ist in der Regel nicht der günstigste. Deshalb ist es sinnvoll zunächst einen Stromvergleich durchzuführen, bevor Sie einen Vertrag zum Erhalt der Grundversorgung eingehen. Hierdurch lassen sich mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.

 

Tipp: Nutzen Sie unseren TÜV-geprüften Stromrechner, um den günstigsten Stromtarif in Ihrer Region zu finden. Hierdurch können Sie bi zu 30% Ihrer jährlichen Stromkosten im Vergleich zum Grundversorger sparen.

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Wer ist mein Grundversorger?

Wenn Sie kürzlich in ein anderes Gebiet oder eine andere Stadt umgezogen sind, kann es sein, dass sich Ihr Strom-Grundversorger geändert hat. Mithilfe von Suchmaschinen, wie Google, können Sie Ihren neuen Energielieferanten in wenigen Sekunden herausfinden. Geben Sie hierzu einfach den Namen oder die Postleitzahl ihrer Stadt + “Grundversorger Strom” in das Suchfeld ein.

Mehr Informationen finden Sie hier: Wer ist mein Grundversorger?

 

Wie melde ich mich beim Grundversorger an?

stromanbieter wechseln

Die Anmeldung beim Strom-Grundversorger erfolgt üblicherweise automatisch nach einem Umzug. Wenn Sie keinen Vertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen abgeschlossen haben und das erste Mal Strom verbrauchen, melden Sie sich bei der Grundversorgung an.

Bei diesem Vorgehen handelt es sich eine stillschweigende Willenserklärung bzw. um ein konkludentes Verhalten. Sie gehen damit eine vertragliche Beziehung mit dem Stromanbieter ein, ohne dass ein schriftlicher Vertrag geschlossen wird.

Dennoch sollten Sie als Mieter dem Grundversorger schriftlich mitteilen, dass Sie Strom von ihm beziehen. Teilen Sie hierbei Ihre folgende Daten mit:

  • Vor- und Nachname,
  • Anschrift des Strombezugs,
  • Zählernummer,
  • aktueller Zählerstand,
  • Bankverbindung.

Hinweis: In einigen Fällen informiert der Mieter den Grundversorger schriftlich über Ihren Energiebezug. Sprechen Sie sich deshalb vorher mit Ihren Vermieter ab.

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Wie kündige ich meinen Strom-Grundversorger?

Sie möchten Ihren Stromanbieter wechseln und nicht mehr auf die Grundversorgung zurückgreifen? Im nachfolgenden erklären wir Ihnen, wie Sie das Vertragsverhältnis kündigen können.

 

Allgemeine Kündigungsfrist

Wenn Sie den Grundtarif Ihres Grundversorgers nutzen, können sie gemäß Grundversorgungsverordnung mit einer Frist von zwei Wochen das Vertragsverhältnis kündigen. Dementsprechend können Sie zeitnah zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Sollten Sie allerdings einen Sondertarif des Grundversorgers nutzen, können andere Kündigungsfristen gelten, die Sie ihren Stromvertrag entnehmen können.

 

Sonderkündigungsfrist bei Preiserhöhung

In jedem Liefervertrag mit einem Stromanbieter wird ein Strompreis festgelegt, der genau angibt, was Sie pro Kilowattstunde zahlen müssen. Sollte der Grundversorger diesen Preis erhöhen, wird der laufende Vertrag gebrochen. Damit wird Ihnen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

Stromversorger müssen Ihren Kunden Preiserhöhungen zeitnah mitteilen. Dies erfolgt in der Regel elektronisch per E-Mail oder auf postalischem Wege. Sobald Sie die Mitteilung zur Preiserhöhung erhalten haben, sollten Sie zügig agieren. Viele Anbieter bieten eine Sonderkündigungsfrist von lediglich 14 Tagen an.

Hinweis: Die meisten Stromanbieter erhöhen ihren Preis im Zeitraum des Jahreswechsels. Grundversorger müssen nicht nur Ihren Kunden, sondern auch der Öffentlichkeit Preisänderungen bekannt geben. Deshalb ist es für Sie sinnvoll um den Jahreswechsel herum zu prüfen, ob der Preis Ihrer Grundversorgung erhöht wird. Ist das der Fall, können Sie zügig zu einen günstigeren Anbieter wechseln und bares Geld sparen.

 

Wie gehe ich vor, wenn der Grundversorger die Kündigung verweigert?

Wenn Sie selbst einen Vertrag über den Grundtarif mit Ihren Versorger abgeschlossen haben, steht es Ihnen frei mit einer Frist von 2 Wochen aufgrund eines geplanten Anbieterwechsels eine Kündigung vorzunehmen (siehe: § 20 Stromgrundversorgungsverordnung). Jedoch gibt es Fälle, in denen der Grundversorger eine Kündigung verweigern kann:

  1. Sie zahlen als Mieter eine Pauschale für die Grundversorgung im Rahmen Ihrer Warmmiete an den Vermieter. Damit hat der Vermieter einen Vertrag mit dem Grundversorger beschlossen. Dementsprechend müssen Sie den Vermieter zu einer Kündigung überreden.
  2. Sie befinden sich in einem Zahlungsrückstand. Demnach kann der Grundversorger einen Kündigung solange ablehnen bis alle Rückstände beglichen wurden.
  3. Sie haben einen Sondervertrag mit dem Grundversorger abgeschlossen. Dann sind sie an die festgelegten Laufzeiten und Kündigungsfristen gebunden. Der frühste Zeitpunkt einer Kündigung ist deshalb das Ende der Vertragslaufzeit.

 

Grundversorger großer Städte

Im nachfolgenden finden Sie eine Übersicht verschiedener Städte, von welchen wir die Grundversorger näher auf unserer Webseite vorgestellt haben: