Sie möchten Ihren Stromvertrag bei der STAWAG kündigen? Hier sind Sie genau richtig. Wir stellen Ihnen auf dieser Seite ein fertiges, stetig geprüftes Kündigungsformular zu Verfügung. Dort müssen Sie nur wenige Daten eintragen und können die Kündigung in 2 Minuten durchführen.
So kündigen Sie die STAWAG mithilfe unserer Vorlage
Mithilfe unserer Vorlage können Sie Ihren Vertrag bei der STAWAG innerhalb kürzester Zeit kündigen. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was hierzu getan werden muss. Es werden lediglich folgende Daten benötigt:
- Datum des Schreibens
- Ihr Name
- Ihre Anschrift
- Kundennummer
- Vertragsnummer
- Zählernummer
So kündigen Sie Ihren Vertrag bei der STAWAG:
- Laden Sie unser Kündigungsmuster herunter.
- Ergänzen Sie die oben genannten Daten im Schreiben.
- Unterschreiben Sie die Kündigung.
- Senden Sie Ihre Kündigung per E-Mail, Fax oder Post an die STAWAG.
Hier finden Sie die Kontaktdaten von der STAWAG:
kundenservice@stawag.de
Telefon
0241 181-1222
(Mo.-Fr. 07:30 – 18:00 Uhr)
Fax
0241 181-7777
Anschrift
STAWAG Stadtwerke Aachen AG
Lombardenstraße 12-22
52070 Aachen
Tage bis zur Kündigungs-Frist | Empfohlene Kündigung | Hinweise | Vorteile | Nachteile |
≥ 10 Tage | per E-Mail | Lesebestätigung aktivieren, Bestätigung abwarten! | Schnell und einfach. Keine Extra-Kosten. | Kann schnell untergehen. Nicht bei jedem Anbieter möglich. |
≥ 4 Tage | per Brief | Per Einschreiben versenden! | Rechtssicher. | Hohe Versandkosten. Post muss zuverlässig arbeiten. |
≤ 3 Tage | per Fax | Sicherer als per E-Mail. | Fax-Gerät nur selten im Haushalt vorhanden. |
Ob Sie die Kündigung per E-Mail, Fax oder Postbrief einreichen, sollten Sie von der übrigen Zeit bis zur Kündigungsfrist abhängig machen. Wenn Sie mehr als 10 Tage Zeit haben, können Sie die Kündigung per E-Mail oder direkt im Kundenportal durchführen. Letzteres kann unter Umständen allerdings recht umständlich sein. Bleiben Ihnen noch mehr als 4 Tage bis zum Ende der Kündigungsfrist, empfehlen wir Ihnen deshalb die Kündigung per Einschreiben. Hierbei handelt es sich um die wohl rechtssicherste Variante, um den Stromvertrag bei der STAWAG zu kündigen. Bleiben Ihnen nur noch 3 Tage, sollten Sie die Kündigung per Fax übermitteln. Dieses ist immerhin sicherer als das bloße Senden einer E-Mail.
Vertrag bei der STAWAG kündigen lassen
Sie möchten sich nicht selbst um die Kündigung kümmern, sondern das Ganze echten Profis überlassen? Dann können wir Ihnen den Service unseres Partners aboalarm.de* empfehlen. Klicken Sie auf die nachfolgende Schaltfläche, nutzen Sie das Formular unseres Partners und profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Kostenlose anwaltliche Hilfe, falls Ihr Stromanbieter sich falsch verhält.
- Übernahme der Kosten durch aboalarm.de, falls der Vertrag ungewollt verlängert wird.
- Persönlicher Ansprechpartner bei aboalarm.de.
- Kündigungsgarantie bei vielzähligen Verträgen.
- Sehr niedrige Servicegebühr (ca. 4,99€).
STAWAG im Kundenportal kündigen
STAWAG bietet den Kunden des Unternehmens einen Online-Service an. Dort können Daten angepasst und eingesehen werden. Ob auch eine Kündigung möglich ist, konnten wir jedoch nicht Erfahrung bringen.
Diese Stromverträge können Sie bei der STAWAG mit unserer Vorlage kündigen
Mithilfe unserer Vorlage können Sie sämtliche Stromverträge bei STAWAG, also auch alle der nachfolgenden Tarife kündigen:
- StromSTA® ÖkoPlus
- StromSTA® PlusDuo
- StromSTA® Allgemein
- StromSTA® Plus
- StromSTA®
- StromSTA® Aktiv
- KombiSTA® Strom&Gas
- KombiSTA®Ökostrom&Gas
- StromSTA® ÖkoProfi
- StromSTA® ÖkoBusiness
- StromSTA® Business
- StromSTA® Profi
- StromSTA® ProfiSpezial
Beachten Sie jedoch, dass Sie die Kündigung unterschrieben sowie schriftlich per E-Mail, Fax oder Postbrief einreichen. Zudem müssen Sie die Kündigungsfrist Ihres Stromvertrags einhalten. Die Informationen zur Frist finden Sie im Nachfolgenden:
Kündigungsfrist bei der STAWAG
Die Kündigungsfrist bei der STAWAG hängt davon ab, ob Sie Grundversorgung vom Anbieter beziehen oder nicht. Falls Sie auf die Strom-Grundversorgung zurückgreifen, gilt § 20 Abs. 1 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV):
“Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Grundversorger ist nur möglich, soweit eine Pflicht zur Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes nicht besteht.”
Stand 02/2024
In dem Fall, dass Sie nicht die Grundversorgung nutzen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Belieferung mit Strom/Gas für Haushalts- und Gewerbekunden. Darin befinden sich allerdings keine Informationen zur allgemeinen Kündigungsfrist wieder. Im Infocenter werden jedoch die Kündigungsfristen im Bereich “Übersicht Vertragsdauer und Kündigungsfrist nach Produkten” aufgelistet.
Stand 02/2024
Dennoch sollten Sie in jedem Fall in Ihrem Vertrag nachsehen, welche Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist für Sie gelten.
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Sonderkündigungsrecht bei der STAWAG
Bei Stromverträgen steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, falls der Strompreis erhöht wird oder unter Umständen, wenn Sie umziehen. In beiden Fällen müssen Sie den Vertrag eigenhändig kündigen. Bei einer Strompreiserhöhung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht auch dann zu, wenn sich der Preis aufgrund von Steuern oder sonstigen Angaben erhöht.
Bei einem Umzug steht Ihnen nicht in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Hier muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Der Stromanbieter beliefert Ihr neues Wohngebiet nicht mit Energie.
- Aufgrund des Umzugs würden Sie bei Ihrem Anbieter einen höheren Preis zahlen als zuvor.
Unabhängig hiervon müssen Sie gemäß § 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den Umzug rechtzeitig mitteilen:
“Der Kunde ist verpflichtet, der STAWAG jede Änderung seiner Kontaktdaten einschließlich der E-Mail-Adresse unverzüglich in Textform mitzuteilen, insbesondere jeden Umzug unter Angabe des Umzugsdatums innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat nach seinem Umzug unter Angabe der neuen Anschrift und der neuen Zählernummer […]”
Stand 02/2024
Weiterhin besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Stromanbieter keine Energie liefern kann oder die Person, welche den Vertrag mit dem Energieversorger geschlossen hat, verstirbt.
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Lohnt es sich, bei der STAWAG zu kündigen?
Nicht nur bei Handy- oder Internetverträgen lohnt sich ein regelmäßiger Anbieterwechsel, sondern auch bei Stromverträgen. Hier lassen sich durch regelmäßige Wechsel aufgrund geringerer Preise und hoher Wechselboni sowie Prämien jährlich 30% der Stromkosten sparen.
Ob das auch für Ihren Tarif bei der STAWAG gilt, sollten Sie selbst prüfen. Nutzen Sie hierzu im Folgenden unseren Stromrechner. Tragen Sie Ihre Daten in diesen ein und finden Sie heraus, wie viel Geld Sie sparen können. Der Wechsel zu einem günstigen Anbieter kann innerhalb von 5 Minuten erledigt werden.
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Informationen zur STAWAG
Die Stadtwerke Aachen AG (STAWAG) sind der Grundversorger der Stadt Aachen. Neben der Grundversorgung stellt das Unternehmen weitere Dienstleistungen in der Energiebranche zur Verfügung. Zu diesen zählen die Bereitstellung von Strom, Gas und Fernwärme.