Stromanbieterwechsel: Was muss ich beim Umzug beachten?

Neue Stadt, neue Wohnung – wer in eine neue Stadt zieht, steht vor einen Haufen logistischer Anforderungen: die alte Wohnung muss gekündigt werden, die Spedition bestellt und Kartons gepackt werden. Doch wie sieht das nun eigentlich mit dem Strom aus? Muss der neue Stromvertrag mitgenommen werden? Oder können Sie den alten Vertrag behalten? Und an was ist sonst noch alles zu denken, damit die neuen vier Wände nicht dunkel bleiben?

 

Die ersten Schritte für eine optimale Umzugsplanung

Ein Umzug will gut geplant sein und beginnt nicht erst mit dem Tag, an dem der Spediteur vor der Tür steht, sondern im Idealfall bereits Wochen vorher. Eine gute Umzugsplanung ist das A und O für einen reibungslosen Ablauf. Wir haben nachfolgend alle wichtigen Dinge zusammengefasst, woran Sie bei einem Umzug unbedingt denken sollten. Und wenn Sie im Zuge des Umzugs auch noch gleichzeitig den Stromanbieter wechseln, haben Sie die Umzugskosten auch recht schnell wieder drin.
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Bei einem Umzug muss vieles bedacht sein. Wenn Sie aber frühzeitig anfangen zu planen, bewältigen Sie Ihren Umzug auch relativ stressfrei. Daher haben wir für sie eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten erstellt. So erlangen Sie schnell den Überblick über die wichtigsten Punkte.

Fertigen Sie am besten eine individuelle Checkliste an und notieren Sie sich, zu welchem Zeitpunkt Sie welche Schritte erledigen müssen. So stellen Sie sicher, dass Sie auch wirklich nichts vergessen: Schließlich sind Sie nicht alleine. In Deutschland ziehen jährlich 8,4 Millionen Menschen um. Davon beauftragen etwa 85 Prozent keine Spedition, sondern erledigen alles selber vom Packen der Kartons über den Möbelabbau bis hin zum Transport. Wenn Sie Ihren Umzug selber organisieren, ist die Checkliste der To-Dos natürlich besonders lang. Doch selbst wenn Sie den Service eines Umzugsunternehmens in Anspruch nehmen, sollten Sie rechtzeitig planen und alle Fristen einhalten.

 

Müssen Sie beim alten Stromanbieter bleiben?

Nein, denn bis auf spezielle Laufzeitverträge sind alle Stromlieferverträge kündbar. Sind Sie bei einem Grundversorger, können Sie den Vertrag mit einer zweiwöchigen Frist zum Monatsende kündigen und zu einem günstigeren Stromlieferanten wechseln.

Werden Sie bereits jetzt von einem alternativen Versorger beliefert, beträgt die Kündigungsfrist in der Regel vier Wochen. Es besteht immer die Möglichkeit, in einem günstigeren Tarif zu wechseln. Entscheiden Sie sich für einen neuen Anbieter, übernimmt dieser die Kündigung bei Ihrem alten Versorger – ganz einfach ohne lästigen Papierkram! Die Wahl des neuen Versorgers sollte möglichst bald erfolgen – idealerweise etwa sechs Wochen vor dem geplanten Umzug.

 

Möchten Sie Ihren alten Vertrag behalten?

Ziehen Sie nur innerhalb eines Ortes um, können Sie Ihren alten Stromanbieter behalten. Dann müssen Sie sich einfach nur bei Ihrem bisherigen Versorger melden und ihm den geplanten Umzugstermin und die neue Adresse mitteilen. Damit dies alles reibungslos abläuft, sollten Sie dies rund sechs Wochen vor dem Umzug vornehmen.

Anders sieht es aus, wenn Sie die Stadt oder gar in ein anderes Bundesland wechseln. Denn dann müssen Sie zunächst einmal prüfen, ob Ihr aktueller Energieversorger auch an Ihrem neuen Wohnort Strom liefert. Falls nicht, müssen Sie sich einen neuen Stromlieferanten suchen. Auch hierfür sollten Sie unseren Stromanbieter-Vergleich nutzen.

 

Können Sie Ihren Stromlieferanten im Rahmen des Umzugs kündigen?

Das ist davon abhängig, ob Sie bisher Strom vom Grundversorger bezogen haben. Diesen können Sie mit der Begründung, dass Sie nun umziehen, immer innerhalb einer Frist von zwei Wochen kündigen, da diese Kündigungsfrist gesetzlich geregelt ist.

Haben Sie allerdings einen Laufzeitvertrag mit einem anderen Energieversorger abgeschlossen, gelten die Kündigungsfristen des Anbieters, welche Sie den AGBs entnehmen können. In der Regel werden Sie dort eine Umzugsklausel finden, die meistens im Falle eines Umzugs ein Sonderkündigungsrecht einräumt oder einen Umzug als vertragsauflösende Bedingung definiert. Die Kündigung sollten Sie allerdings in solch einem Fall besser selber vornehmen.

Einige Lieferanten unterscheiden auch zwischen einem Umzug innerhalb und außerhalb des Versorgungsgebiets. Befindet sich der neue Wohnort nun in einem Netzbereich, den der alte Stromversorger nicht beliefern kann, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Einige Energielieferanten bestehen auf eine Vertragserfüllung und der Weiterbelieferung, wenn eine Belieferung mit Strom wegen eines Umzugs in das gleiche Netzgebiet möglich ist.

Beachten Sie bei einem Wechsel, dass der neue Stromanbieter ab Vertragsunterzeichnung in der Regel drei bis sechs Wochen benötigt, um Sie mit Strom zu beliefern. Haben Sie bereits vor Einzugstermin einen Wunschversorger gefunden, zum Beispiel durch unseren Stromrechner, sollten Sie den Wechsel langfristig planen, um eine Belieferung mit dem teuren Grundversorger zu vermeiden.

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Umzug als Kündigungsgrund für alten Stromanbieter

Sie können natürlich Ihren alten Stromlieferanten jederzeit wechseln, auch wenn Sie nicht umziehen. Allerdings sind Sie dann auch an die vertraglichen Kündigungsfristen gebunden. Diese betragen in der Regel drei Monate zum Monatsende und gehen bei Laufzeitverträgen bis zu einem Jahr. Bei einem Umzug steht Ihnen allerdings oftmals ein Sonderkündigungsrecht zu!

Wollen Sie nicht wechseln, weil Sie zum Beispiel mit Ihrem bisherigen Stromversorger zufrieden sind, müssen Sie zunächst prüfen, ob dieser Sie auch an Ihrem neuen Wohnort beliefern kann – bei einem Umzug innerhalb einer Stadt sollte dies problemlos möglich sein. Mit unserem Stromrechner können Sie prüfen, ob Ihr alter Stromanbieter auch an Ihren neuen Wohnort liefert und haben so auch noch gleichzeitig einen Preisvergleich. Kann Ihr alter Versorger nicht liefern, müssen Sie sich nach einem Neuen umsehen. Ergreifen Sie selber keine Initiative, werden Sie sonst automatisch vom Grundversorger beliefert. Und der ist in der Regel auch gleichzeitig der teuerste Anbieter.

Kann Ihr alter Versorger Sie auch weiterhin beliefern, sollten Sie ihm sechs bis acht Wochen im Voraus mitteilen, dass Sie umziehen. Versäumen Sie dies, werden Sie auch in diesem Fall vom örtlichen Grundversorger beliefert, den Sie allerdings mit einer Frist von zwei Wochen kündigen können.

Wechselwillige sollten sich rechtzeitig auf die Suche nach einem neuen Stromlieferanten begeben. Auch hierbei hilft Ihnen unser Stromvergleich. In solch einem Fall sollten Sie ausnahmsweise die Kündigung Ihres alten Versorgers selber vornehmen, auch wenn der neue Lieferant Ihnen anbietet, die Kündigung vorzunehmen.

Hier erfahren Sie mehr zu diesem Thema: Strom kündigen bei Umzug – Muster & Fristen.

Sie können den Vertrag mit dem neuen Stromanbieter auf unserer Plattform online abschließen – alternativ können Sie sich selbstverständlich die Unterlagen auch auf dem Postweg zusenden lassen. Teilen Sie dem neuen Stromversorger das Datum Ihres Umzugs, die Zählernummer und den Stand des Stromzählers mit. In der Regel müssen Sie diesen am Umzugstag noch einmal ablesen.

Hinweis: Wo steht die Stromzählernummer?

 

Diese Angaben benötigt der neue Energieversorger

Für einen Wechsel benötigt der neue Energielieferant Ihr Einzugsdatum, die Nummer Ihres Stromzählers und den Zählerstand. Im Idealfall notieren Sie den Zählerstand im Beisein von Zeugen, damit es später keinen Ärger gibt. Da Sie in der Regel noch keine Kundennummer besitzen, können Sie dort einfach „Neueinzug“ eintragen.

Stromanbieterwechsel – das muss der neue Versorger wissen:

  • Zählernummer
  • Zählerstand.
  • derzeitigen Energieversorger der Wohnung.
  • Kundennummer.
  • Datum des Umzugs

Die gute Nachricht: Sie werden auch nach einem Umzug niemals im Dunkeln stehen, da die Gesetzgeber in Deutschland dafür gesorgt haben, dass immer Strom fließt – vollkommen unabhängig davon, ob Sie sich bereits angemeldet haben oder noch nicht. Der örtliche Grundversorger steht in der Pflicht, eine Wohnung mit Strom zu versorgen.

Allerdings müssen Sie als Kunde diese Lieferverpflichtung oft teuer bezahlen. Denn sorgen Sie nicht selber für einen Versorger, indem Sie zum Beispiel unseren Vergleichsrechner nutzen und einen preiswerten Anbieter an Ihrem neuen Wohnort suchen, kommt automatisch einen Vertrag mit dem örtlichen Stromversorger zustande. Dann haben Sie zwar Strom, aber teuren Strom! Denn die örtlichen Versorger sind die teuersten auf dem Strommarkt.

 

Das müssen Sie vor dem Umzug beachten

Checkliste für den Wechsel des Stromanbieters vor dem Umzug

  • Prüfen Sie Ihren aktuellen Vertrag auf die zu beachtenden Kündigungsfristen.
  • Nehmen Sie Ihre letzte Abrechnung zur Hand und notieren Sie sich Ihren letzen Jahresverbrauch in Kilowattstunden.
  • Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner und machen Sie einen Preisvergleich mit der Postleitzahl Ihres neuen Wohnortes und dem zuvor ermittelten Jahresverbrauch.
  • Haben Sie einen neuen Anbieter gefunden, finden Sie in unserem Rechner einen Link, der Sie sofort zu Ihrem neuen Versorger leitet.
  • Füllen Sie den Antrag online aus oder drucken Sie ihn aus, füllen ihn aus und versenden Sie ihn per Post.
  • Auf dem Antrag müssen Sie Ihre persönlichen Angaben, als Lieferadresse die Adresse Ihrer neuen Wohnung, die Nummer des dortigen Stromzählers sowie den Zählerstand angeben.
  • Im Falle eines Umzugs sollten Sie Ihren alten Versorger selber kündigen und als Kündigungsgrund den Umzug angeben.

 

Checkliste für die Abschlussrechnung

  • Am Tage Ihres Auszugs müssen Sie sich den Zählerstand Ihrer alten Wohnung notieren und Ihrem bisherigen Lieferanten mitteilen. Dieser wird Ihnen auf Basis des zugesandten Zählerstands eine Schlussrechnung erstellen – prüfen und kontrollieren Sie diese anhand Ihres notierten Zählerstands. Stimmt der Zählerstand mit dem von Ihnen notierten überein?
  • Kontrollieren Sie folgendermaßen den berechneten Verbrauch: Ziehen Sie den alten Zählerstand vom neuen Zählerstand ab. Die Differenz ergibt Ihren Verbrauch, der mit dem berechneten Verbrauch der Abschlussrechnung übereinstimmen sollte.
  • Stimmen die Werte nicht überein, hat der Versorger unter Umständen Ihre Zählermitteilung falsch abgelesen, falsch eingetragen oder Zahlen vertauscht.
  • Prüfen Sie diese Rechnung besonders akribisch, denn hier schleichen sich schnell Fehlerteufel ein. Auch wenn die Zählerstände und der Verbrauch stimmen, muss dies nicht automatisch heißen, dass Ihre Schlussrechnung korrekt ist. So kann beispielsweise auch ein falscher Kilowattstundenpreis zugrunde gelegt worden sein. Aber auch nicht berücksichtigte Preis-Bonis, Frei-Kilowattstunden oder falsch ausgewiesene Vorauszahlung sind häufige Fehlerquellen.
  • Sollte die Rechnung falsch sein, erheben Sie schriftlich Widerspruch.

 

Checkliste für den optimalen Umzug

  • Denken Sie an die Kündigungsfrist Ihrer Mietwohnung – in der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Kündigen Sie stets schriftlich per Einschreiben. In Ihrem Mietvertrag steht auch, ob sie eventuell Schönheitsreparaturen vornehmen müssen.
  • Entrümpeln Sie Ihre alte Wohnung frühzeitig. Dazu zählen auch der Keller und der Dachboden. Brauchbare Möbel, die Sie nicht mehr benötigen, nehmen oft soziale Dienste an. Alle anderen Altlasten müssen Sie selber zum Wertstoffhof bringen.
  • Für Ihren Umzugstag steht Ihnen meistens Sonderurlaub zu – beantragen Sie diesen rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber.
  • Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln möchten, sollten Sie sich spätestens acht Wochen, besser sind 12 Wochen, auf die Suche nach einem neuen Lieferanten machen. Kündigen Sie nach Vertragsabschluss beim neuen Lieferanten Ihren alten Stromversorger schriftlich mit der Begründung, dass Sie umziehen.
  • Ihren Umzug – vollkommen unabhängig ob in Eigenregie oder durch eine Spedition durchgeführt – sollten Sie bereits acht Wochen im Vorfeld planen. Mieten Sie dazu einen ausreichend großen Transporter und stellen Sie sicher, ob Sie diesen auch mit Ihrem Führerschein fahren dürfen.
  • Falls notwendig, beantragen Sie bei der Gemeinde eine Halteverbots-Zone für den Transporter oder für die Spedition jeweils vor der alten und neuen Wohnung.
  • Fordern Sie beim alten Vermieter die Kaution zurück und überweisen Sie die Kaution für die neue Wohnung.
  • Tauen Sie rechtzeitig Ihre Gefriertruhe ab und verbrauchen Sie alle Vorräte. Denken Sie in diesem Zusammenhang auch an die Verpflegung für Ihre Umzugshelfer!
  • Kaufen Sie sich oder leihen Sie sich genügend Umzugskartons. Eine Dreizimmerwohnung füllt – je nach Hausstand – bereits 100 Kartons. Besorgen Sie zudem Müllsäcke, Decken, Abdeckfolie und Tragegurte.
  • Packen Sie die Kartons nicht zu schwer – kluges Kartonpacken spart Muskelkraft: Schwere Sachen wie Bücher möglichst nach unten und leichtere, wie Kleidung, nach oben packen. Beschriften und Nummerieren Sie die Kartons entsprechend der Zimmer – so wissen Sie später, in welchen Räumen Sie sie benötigen.
  • Haben Sie kleinere Kinder? Dann denken Sie an die Organisation eines Babysitters für den Umzugstag.
  • Nach dem Ausräumen sollten Sie die alte Wohnung reinigen. Dies erleichtert die Wohnungsübergabe an den alten Vermieter.
  • Notieren Sie alle die Zählerstände für Strom, Wasser und Gas jeweils in der alten Wohnung und in der neuen Wohnung.

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