Strom abgestellt – Was kann ich tun?

Eine Abschaltung des Stroms bzw. eine Stromsperre wird in der Regel dann durchgeführt, wenn Sie Ihre Stromrechnungen nicht bezahlen. Infolgedessen können Sie keinen Strom mehr nutzen. Licht, Warmwasser und Co. bleiben ausgeschaltet.

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Wenn Sie von einer Stromsperre betroffen sind, finden Sie hier Hilfe. Wie erklären Ihnen, was Sie in einem solchen Fall tun können. Außerdem beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Thema – etwa wann eine Stromsperre durchgeführt werden darf oder wann der Strom nicht abgestellt wird.

 

Kurze Antwort

Ihr Stromanbieter stellt den Strom ab, wenn Sie in einen Zahlungsrückstand von mindestens 100€ geraten. Um eine Stromsperre zu verhindern, können Sie deshalb folgendes tun: Treten Sie mit dem Anbieter in Kontakt und finden Sie gemeinsam eine Möglichkeit, wie Sie die Schulden möglichst zeitnah begleichen können. Viele Versorger bieten hierzu eine Ratenzahlung an. Auch lässt sich eine Stromsperre verhindern, indem vor der Sperrung ein Anbieterwechsel durchgeführt wird. Nutzen Sie dazu einfach unseren Stromvergleich:

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Lange Antwort

Sie haben bereits in einer Kurzversion erfahren, was Sie tun können, wenn Ihnen der Strom angestellt wird. Im nachfolgenden möchten wir detaillierter auf diese Thematik eingehen. Hierzu beantworten wir auch sämtliche wichtige Fragen rund um das Thema.

 

Wann wird Strom abgestellt?

Gemäß Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) darf Ihr Stromanbieter den Strom abstellen, wenn Sie in einen Zahlungsrückstand gelangen. Dafür müssen allerdings folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Ihr Zahlungsrückstand muss mindestens 100€ betragen.
  • Ihr Energieversorger muss die Stromsperre 4 Wochen zuvor ankündigen.
  • Der Vollzug der Stromsperre muss 3 Tage vorher erneut ankündigt werden.
  • Sie können dem Energieversorger nicht in Aussicht stellen, dass Sie die Forderungen begleichen.

 

Wann darf der Strom nicht abgestellt werden?

Der Energieversorger darf den Strom nicht abstellen, wenn Ihre ausstehenden Zahlungen weniger als 100 € betragen. Schulden Sie dem Unternehmen also nur einen geringen Betrag, wie etwa 10€ oder 40€, darf Ihnen nicht Strom abgestellt werden.

Ebenso darf keine Stromsperre durchgeführt werden, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie die Forderungen des Stromanbieters begleichen werden. Was eine glaubhafte Darlegung ist, wird jedoch nicht gesetzlich festgelegt. Hier müssen Sie auf die Kulanz des Energieversorgers hoffen.

Eine weitere Ausnahme bilden sogenannte Härtefälle. Demnach dürfen die Folgen der Stromabstellung nicht der Schwere der Schuld überwiegen. Beispiele für einen Härtefall sind die Gefährdung von Kleinkindern, Pflegebedürftigen oder Haustieren aufgrund der Stromsperre. Auch darf die Gesundheit der Bewohner nicht gefährdet werden – etwa wenn deshalb bei niedrigen Temperaturen die Elektroheizung nicht mehr funktioniert.

 

Was kann ich tun, wenn der Strom abgestellt wurde?

Einer Abschaltung des Stroms gehen in aller Regel nicht gezahlte Forderungen an den Energieversorger voraus. Daher sollten Sie Ihre Schulden beim Stromanbieter schnellstmöglich bezahlen, damit der Strom wieder angestellt wird. Kontaktieren Sie hierzu Ihren Anbieter. Viele Versorger bieten Ratenzahlungen an, um die Schulden zu tilgen. Alternativ dazu können auch sämtliche offene Beträge mit einer Zahlung beglichen werden. Damit der Strom möglichst schnell wieder fließt, sollte der Überweisungsbeleg per Fax an eine speziell hierfür bereitgestellte Nummer gesendet werden.

Tipp: Damit Sie nicht wieder in Zahlungsrückstand gelangen, sollten Sie überlegen zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln. Nutzen Sie hierzu unseren Stromrechner und sparen Sie jährlich bis zu 30%!

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Wann wird nach einer Stromsperre der Strom wieder angestellt?

Das hängt ganz davon ab, wie schnell Sie Ihre offenen Rechnungen beim Stromanbieter begleichen. Sobald der Anbieter Ihre Zahlung bzw. den Beleg der Zahlung erhalten hat, wird der Strom oftmals innerhalb von 24 bis 48 Stunden freigeschaltet. Bedenken Sie jedoch, dass hierfür ein Mitarbeiter vor Ort sein muss. Zahlen Sie also erst am Wochenende oder zu unüblichen Zeiten (z. B. Freitag morgen um 4 Uhr) kann die Einschaltung des Stroms auch erst nach mehr als 48 Stunden erfolgen.

 

Kann ich meinen Anbieter wechseln, wenn der Strom abgestellt wurde?

Sobald eine Stromsperre durchgeführt wurde, können Sie den Stromanbieter erst dann wechseln, wenn die Sperre wieder aufgehoben wurde. Allerdings können Sie den Anbieter noch schnell wechseln, wenn Sie nur die Ankündigung zur Stromsperre erhalten haben. Führen Sie den Anbieterwechsel vor der Sperre durch und Ihnen wird der Strom nicht gesperrt, da der Zähler nun auf den neuen Anbieter angemeldet wird.

Unsere Empfehlung lautet daher: Nutzen Sie im nachfolgenden unseren Stromvergleich, finden Sie in wenigen Minuten den richtigen Anbieter und sparen Sie bis zu 30% jährlich:

Hinweis: Ihre offenen Rechnungen beim alten Stromanbieter müssen Sie selbstverständlich dennoch bezahlen. Hierbei können Wechselboni des neuen Anbieters helfen.

 

Darf Strom trotz Kind im Haushalt abgestellt werden?

Ein Kind im Haushalt – unabhängig von dessen Alter – ist kein Grund dafür, dass der Stromanbieter eine Stromsperre nicht durchführen darf. Allerdings können Sie auf Kulanz des Anbieters hoffen, indem Sie ihm Ihre Situation schildern. Reicht das nicht aus, sollten Sie gegen die Stromsperre klagen bzw. gegen die Abschaltung des Stroms kurzfristig mithilfe eines einstweiligen Rechtsschutzes vorgehen.

Tipp: Eine Rechtsschutzversicherung hilft beim Streit mit dem Stromanbieter.

 

Um welche Uhrzeit wird der Strom abgestellt?

Die Stromabsteller werden üblicherweise 3 Tage vor dem Vollzug der Stromsperre schriftlich durch den Energieversorger angekündigt. In diesem Schreiben erhalten Sie den Tag sowie die Uhrzeit, zu welcher die Monteure erscheinen. Dies ist in der Regel Werktags zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr, also unter Umständen auch an einem Samstag.

 

Darf ich die Plombe entfernen, wenn der Strom abgestellt wurde?

Die im Rahmen einer Stromsperre angebrachte Plombe dürfen Sie nicht selbstständig entfernen. Zum einen ist dies gesetzlich nicht erlaubt. Wenn die Plombe beim Entfernen beschädigt wird, kann eine Anzeige des Stromanbieters drohen. Hier machen Sie sich nach §248c StGB strafbar, was eine Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Haft zur Folge haben kann.

Andererseits hilft es Ihnen in der Regel nicht weiter, wenn Sie einfach die Plombe entfernen. Der Strom wird in Folge dessen nicht wieder für Sie freigeschaltet. Als Laie können Sie zudem einen größeren Schaden anrichten als Nutzen erzielen.

Dies ist keine Rechtsberatung.

 

Fazit – Strom abgestellt – Was tun?

Sie wissen nun, wann Strom abgestellt wird und wann eine Stromsperre nicht durchgeführt werden darf. Wir hoffen zudem, dass wir Ihnen dabei helfen konnten, die Abschaltung des Stroms wieder aufzuheben. Mit unserem Ratgeber sollten Sie alle notwendigen Informationen hierzu besitzen.

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