Stromkosten absetzen – Wann kann ich Strom steuerlich geltend machen?

Sie fragen sich, inwiefern Sie Ihre Stromkosten steuerlich absetzen können? Dann sind Sie hier genau richtig. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, wann und in welchem Umfang Sie Stromkosten steuerlich geltend machen können. Hierbei gehen wir auf folgende Fälle ein:

  • Arbeit im Home-Office
  • Selbständigkeit
  • Wohnungsvermietung
  • bei Nutzung eines Elektroautos
  • beim Besitz einer Zweitwohnung

Disclaimer: Dieser Artikel ist keine Steuerberatung und ersetzt nicht den Besuch bei einem Steuerberater.

 

Stromkosten im Home-Office absetzen

Spätestens seit der Corona-Pandemie nutzen zahlreiche Angestellte die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Wer im Unternehmen noch täglich in der Kantine gegessen hat, kocht sich nun in der Mittagspause häufig zu Hause sein Essen. Und auch der PC mitsamt sämtlicher benötigter Peripheriegeräte wird im Home-Office mit privat bezahltem Strom betrieben. Schätzungen zeigen, dass sich hierdurch die täglichen Stromkosten um bis zu 1€ erhöhen.

Da dieser Betrag recht gering ist, lohnt es sich i.d.R. nicht, ihn steuerlich geltend zu machen. Pandemiebedingt wurde jedoch das Steuergesetz für 2020 und 2021 überarbeitet: Nun stehen jedem Mitarbeiter pauschal 5€ Werbekosten pro Tag im Home-Office zur Verfügung.

Dies ist bis zu 120 Tage im Jahr möglich, was bis zu 600€ im Jahr ergibt. Jedoch stehen ohnehin jedem Arbeitnehmer jährlich 1.000€ Werbekosten als Pauschbetrag zur Verfügung. Wenn Ihre zusätzlichen Werbekosten also nicht mindestens 400€ + die 600€ Home-Office-Pauschale betragen, nutzen Sie ohnehin den Werbekosten-Pauschbetrag.

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Stromkosten absetzen bei Selbstständigkeit

Bei einer Selbstständigkeit können Raumkosten, zu denen die Stromkosten gehören, für betrieblich genutzte Räume vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Nutzen Sie die Räumlichkeiten auch privat, können Sie nur den Anteil der Stromkosten absetzen, welche aufgrund der betrieblichen Nutzung der Räumlichkeiten entstehen. Weitere steuerlich absetzbare Raumkosten sind folgende:

  • Miete
  • Heizkosten
  • Wasserkosten
  • Reinigungskosten
  • Reparaturkosten
  • Versicherungskosten
  • Schornsteinfegerkosten
  • Kosten für die Hausverwaltung

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Stromkosten als Vermieter absetzen

Falls Sie als Vermieter Leerstand in Ihrer Immobilie haben, dann lassen sich die laufenden Kosten (z. B. Nebenkosten, zu welchen auch Strom zählt) als vor entstandene Werbungskosten absetzen. Wichtig ist hierbei allerdings, dass Sie sich ernsthaft um eine Vermietung des Objekts bemühen. Eine solche Bemühung kann beispielsweise das Schalten von Anzeigen im Internet sein.

Ein weiterer Fall für das steuerliche Absetzen von Stromkosten als Vermieter ist die Umlage der Stromkosten an den Mieter. In dem Fall gelten die gezahlten Stromkosten des Mieters an Sie als Einnahme. Den Strom, welchen Sie wiederum an den Stromanbieter für die vermietete Immobilie zahlen, können Sie als betriebliche Ausgabe geltend machen.

 

Stromkosten für Elektroauto absetzen

Stromkosten für ein Elektroauto lassen sich nicht ohne weiteres steuerlich absetzen. Stattdessen gibt es steuerliche Begünstigungen für Strom aufgrund der Nutzung eines E-Autos:

 

Steuerfreie Nutzung von Ladesäulen beim Arbeitgeber

Seit 2017 ist das kostenfreie bzw. verbilligte Aufladen eines Elektrofahrzeugs bzw. Hybrids beim Arbeitgeber steuerfrei. Dies gilt sowohl für Dienstwägen als auch für privat genutzte Elektroautos.

 

Monatlich steuerfreie Pauschbeträge für das private Laden

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Elektroauto zur Verfügung gestellt bekommen, welches Sie auch privat nutzen dürfen, müssten Sie normalerweise die Stromkosten für das private Aufladen der Akkus dokumentieren. Diese kann Ihnen Ihr Arbeitgeber steuerfrei zurückerstatten. Da hierfür zusätzliche Kosten aufgrund der benötigten Stromzähler etc. entstehen würden, gibt es monatliche Pauschbeträge. Diese sind abhängig davon, ob es eine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber gibt, und gelten von 2021 bis 2030:

Monatliche Pauschale bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

  • 30 Euro pro Monat für Elektrofahrzeuge
  • 15 Euro pro Monat für Hybridelektrofahrzeuge

Monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

  • 70 Euro pro Monat für Elektrofahrzeuge
  • 35 Euro pro Monat für Elektrohybridfahrzeuge

Als Lademöglichkeit gilt jeder Stromanschluss, der für das Aufladen eines Elektrofahrzeugs geeignet ist und sich an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers befindet. Als Alternative dazu gilt eine Stromtankkarte, die vom Arbeitgeber kostenlos oder mit Verbilligung bereitgestellt wird. Übersteigen Ihre Stromkosten für das Aufladen des Elektroautos nachweislich die Pauschalbeträge, kann der Arbeitgeber Ihnen die tatsächlichen Kosten erstatten.

Sollte Ihr Arbeitgeber die Stromkosten nicht erstatten, verringert sich der geldwerte Vorteil aufgrund des Firmenwagens um die genannten Beträge.

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Stromkosten absetzen bei Zweitwohnung

Die Stromkosten für eine Zweitwohnung lassen sich dann steuerlich absetzen, wenn diese unter die doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen fällt. Dann können neben Wasserkosten, Miete, Heizkosten etc. auch die Stromkosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings ist hier zu beachten, dass Kosten für die Unterkunft nur zu maximal 1.000€ im Monat steuerlich absetzbar sind.

Hinweis: Eine doppelte Haushaltsführung wird steuerlich nur anerkannt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  1. Die Zweitwohnung liegt höchstens halb so weit von der Arbeit entfernt wie Ihr Hauptwohnsitz.
  2. Der Zweitwohnsitz ist nicht Ihr Lebensmittelpunkt.
  3. Mehr als 10% Ihrer laufenden Kosten werden am Hauptwohnsitz gezahlt.

 

Fazit – Stromkosten absetzen

Stromkosten lassen sich nur in bestimmten Fällen und auch nur zu gewissen Anteilen steuerlich geltend machen. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Artikel weiterfehlen konnten, herauszufinden, ob Sie Stromkosten steuerlich absetzen können. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Text können Sie sich gerne jederzeit per E-Mail an uns wenden.

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