Sonderkündigungsrecht Strom – Wann gilt es? + Vorlage

Im Fall einer Strompreiserhöhung oder ggf. auch bei einem Umzug können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Um dieses zu nutzen, müssen Sie die Kündigung von sich aus einreichen. Was es hierbei zu beachten gibt, erklären wir Ihnen in diesem Artikel. Außerdem stellen wir Ihnen zwei kostenlose Vorlagen für die Kündigung bereit.

Hier finden Sie das Muster für eine Kündigung aufgrund einer Strompreiserhöhung:

 

Wann gilt das Sonderkündigungsrecht für Stromverträge?

Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen in der Regel bei einer Strompreiserhöhung oder einem Umzug zu. Allerdings ist dies nicht immer der Fall. In den folgenden beiden Absätzen erklären wir Ihnen deshalb einfach und verständlich, wann Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können.

 

Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung

Ihr Stromanbieter ist dazu verpflichtet, Ihnen eine Strompreiserhöhung rechtzeitig in schriftlicher Form mitzuteilen. Nach Erhalt des Schreibens haben Sie gemäß Gesetz zwei Wochen Zeit, um die Kündigung einzureichen. Prüfen Sie dennoch in Ihrem Stromvertrag, ob für sie gegebenenfalls eine andere Frist gilt.

Das Sonderkündigungsrecht bei einer Strompreiserhöhung gilt unabhängig von Ihrer Vertragslaufzeit. Ebenso spielt der Grund für die Preiserhöhung keine Rolle. So können Sie aufgrund einer Strompreiserhöhung auch dann kündigen, wenn diese auf Grundlage von Steuerhöhungen oder der Erhöhung von Abgaben vorgenommen wird.

Bei einer Strompreiserhöhung besteht in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Erhalten Sie kein Schreiben zur Preiserhöhung, ist die Preiserhöhung unwirksam. (© mrmohock – stock.adobe.com)

Eine kostenlose Vorlage für die Kündigung aufgrund einer Strompreiserhöhung finden Sie oben auf dieser Seite.

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Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Wenn Sie umziehen besteht nicht prinzipiell ein Sonderkündigungsrecht. Stattdessen muss eine der folgenden Bedingungen eintreten:

  • Der Stromanbieter kann Ihren neuen Wohnsitz nicht mit Strom beliefern.
  • Aufgrund des Umzugs würden sich Ihre Stromkosten bei diesem Anbieter am neuen Standort erhöhen.

Beliefert Ihr Stromanbieter Sie jedoch auch am neuen Wohnort zu dem gleichen Preis mit Strom, haben Sie in der Regel kein Sonderkündigungsrecht. Auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel: Einige Anbieter halten vertraglich fest, dass bei einen Umzug in jedem Fall der Vertrag zu kündigen ist. Dann müssen Sie einen neuen Vertrag an Ihrem zukünftigen Wohnort abschließen.

Außerdem sind Sie in jedem Fall verpflichtet, Ihrem Stromanbieter den Umzug in einem fromlosen Schriftstück mitzuteilen. Die Frist hierfür wird im Stromvertrag bzw. in den AGB festgehalten.

Prüfen Sie deshalb in jedem Fall Ihren Stromvertrag sowie die AGB Ihres Stromanbieters bezüglich des Sonderkündigungsrechts.

Bei einem Umzug müssen Sie nicht nur an alle Gegenstände aus Ihrem Haushalt denken, sondern auch an das Ab- bzw. Ummelden Ihres Stromvertrags. (© Andrey Popovstock.adobe.com)

Lesen Sie mehr zu diesem Thema hier: Strom kündigen bei Umzug.

 

Benötigte Informationen für die Kündigung

Damit Sie Ihre Kündigung formgerecht durchführen können, muss Ihre Kündigung schriftlich eingereicht werden. Je nach Anbieter kann dies per E-Mail, Fax oder Brief (Einschreiben) erfolgen. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Anbieter.

Außerdem muss die Kündigung bestimmte Daten enthalten und (handschriftlich) unterschrieben werden. So hat Ihr Kündigungsschreiben auch bei einer Sonderkündigung in jedem Fall folgende Informationen zu enthalten:

  • Datum des Schreibens
  • Ihr Name
  • Ihre Anschrift
  • Kundennummer
  • Vertragsnummer
  • Zählernummer
  • Grund der Kündigung
  • Ihre Unterschrift

Bei einer Kündigung aufgrund eines Umzugs werden darüber hinaus folgende Daten benötigt:

  • Datum des Umzugs
  • Ihre Neue Anschrift

Alle diese Informationen haben wir in unseren Kündigungsmustern auf dieser Seite beachtet. Deshalb müssen Sie das jeweilige Muster nur noch ausfüllen, unterschreiben und schriftlich einreichen. Darüber hinaus gilt es, die jeweilige Kündigungsfrist zu beachten, damit die Kündigung erfolgreich verläuft:

 

Fristen beim Sonderkündigungsrecht

Die Fristen Ihres Sonderkündigungsrecht sind in erster Linie abhängig von dem Grund der Kündigung. Haben Sie ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Strompreiserhöhung, dann steht Ihnen in der Regel eine Kündigungsfrist von zwei Wochen ab Erhalt des Preiserhöhungsschreiben zu.

Bei einem Sonderkündigungsrecht aufgrund eines Umzugs gilt ebenfalls üblicherweise eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Unter Umständen legt Ihr Stromanbieter im Vertrag auch längere Fristen für die Mitteilung eines Umzugs mit.

Wichtig: Prüfen Sie in jedem Fall die AGB Ihres Stromanbieters sowie Ihren eigenen Stromvertrag. Dort werden gegebenenfalls angepasste Kündigungsfristen für Ihr Sonderkündigungsrecht festgelegt.

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Fazit – Sonderkündigungsrecht Strom

Nicht in jedem Fall steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Stromvertrag zu. Wenn Sie das Recht auf eine Sonderkündigung haben und nutzen möchten, müssen Sie die Kündigung von sich aus einreichen. Dabei ist es wichtig, dass die Kündigung schriftlich in korrekter Form und unter Einhaltung der Frist eingreicht wird. Wir haben Ihnen in diesem Artikel alle Informationen an die Hand gegeben, die Sie hierfür benötigen.