Strom bei Hartz 4: Wer zahlt die Kosten?

Gemäß §22 Sozialgesetzbuch II werden Leistungsbeziehern die Wohnung sowie die Beheizung der Wohnung durch das Jobcenter bezahlt. Zudem werden die Nebenkosten durch Hartz 4 bezahlt. Doch zahlt das Jobcenter auch die Stromkosten? Diese und alle weiteren wichtigen Fragen zum Thema “Strom bei Hartz 4” beantworten wir Ihnen im folgenden Artikel.

 

Kurze Antwort

Die Stromkosten werden nicht vom Jobcenter übernommen. Stattdessen sind die Stromkosten im Hartz-IV-Regelsatz enthalten. In 2021 beträgt dieser 446 € und ab 2023 liegt er bei 446. Davon entfallen 8,59 % auf den Posten „Energie und Wohninstandhaltung“. Demnach stehen Leistungsbeziehern 38,31 € (2021) bzw. 38,57 € (2022) pro Monat für Strom zur Verfügung.

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Lange Antwort

Sie haben nun in kurzer Form erfahren, dass die Stromkosten nicht direkt vom Jobcenter übernommen werden. Stattdessen sind diese im Regelsatz bei Hatz 4 enthalten. Diese Informationen möchten wir an dieser Stelle vertiefen. So stellen wir Ihnen einen Sonderfall vor, bei dem das Jobcenter die Stromkosten übernimmt. Außerdem verraten wir Ihnen, was Sie bei Stromschulden tun können und wie Sie Ihre Stromkosten senken können.

 

Ausnahmefall dezentrale Warmwassererzeugung

Wie bereits eingangs erwähnt, wird zwar der Strom nicht pauschal vom Jobcenter übernommen. Hierfür gibt es allerdings eine Ausnahme:

Leitungswasser wird entweder zentral mithilfe der Heizungsanlage oder dezentral über einen Boiler bzw. Durchlauferhitzer erwärmt. Erfolgt die Erzeugung des Warmwassers dezentral, erhalten Sie als Hartz-4-Empfänger eine Pauschale vom Arbeitsamt, damit Sie diesen Strom nicht zusätzlich bezahlen müssen.

Aktuell liegt die Pauschale bei 2,3 % des Regelsatzes bei Erwachsenen, also rund 9,40 € im Monat. Bei Kindern liegt die Pauschale – je nach Alter – bei 0,8 % bis 1,4 % des Regelsatzes.

Wichtig: Damit Sie die Pauschale ausgezahlt bekommen, müssen Sie dem Jobcenter einen schriftlichen Antrag stellen. Diesen muss die Bescheinigung über die Art der Warmwasseraufbereitung beigelegt werden. Eine solche erhalten Sie von Ihrem Vermieter.

 

Muss ich eine Stromkostenerstattung / Rückerstattung an das Jobcenter zahlen?

Beim Strom zahlen Sie in der Regel monatliche Abschläge an Ihren Stromanbieter. Liegt Ihr tatsächlicher Verbrauch im Abrechnungszeitraum unter den gezahlten Abschlägen, erhalten Sie eine Stromkostenerstattung bei der nächsten Jahresabrechnung.

Diese Rückerstattung müssen Sie in jedem Fall an das Jobcenter melden. Eine Rückzahlung muss allerdings nicht stattfinden, wenn Sie die Stromkosten vollständig vom Regelsatz gezahlt haben. Wurde jedoch ein Mehrbedarf für Strom aufgrund der dezentralen Warmwassererzeugung angemeldet, wird die Rückerstattung unter Umständen anteilig an Ihr Einkommen vom Jobcenter angerechnet.

 

Wer muss bei Hartz 4 eine Stromnachzahlung übernehmen?

Das Gegenteil einer Stromkostenerstattung ist die Stromnachzahlung. In dem Fall haben Sie mehr Strom verbraucht als Ihre monatlichen Abschläge abdecken. Die Nachzahlung übernimmt das Jobcenter leider nicht. Stattdessen müssen Sie die Kosten von Ihrem Regelsatz zahlen.

Können Sie nicht die gesamte Summe mit einmal stemmen, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Versuchen Sie mit dem Stromanbieter eine Ratenzahlung zu Vereinbarung, um die Schulden abzubauen. In der Regel sind die Stromanbieter kooperativ und stimmen diesem Vorhaben zu.
  • Konnten Sie keine Ratenzahlung vereinbaren, können Sie beim Jobcenter ein zinsloses Darlehen beantragen. Dieses darf nicht abgelehnt werden, wenn sich dadurch eine Stromsperre verhindern lässt. Sobald Sie das Darlehen erhalten haben, sollten Sie umgehend die Zahlung an den Stromanbieter vornehmen. Anschließend wird das Jobcenter jeden Monat 10 % Ihres Regelsatzes einbehalten bis das Darlehen vollständig getilgt ist.

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Tipps zum Senken der Stromkosten als Hartz-4-Empfänger

Da Sie Ihre Stromkosten als Hatz-4-Empfänger selbst vom Regelsatz zahlen müssen, sollten Sie diese so gering wie möglich halten. Dazu möchten wir Ihnen mit folgenden Tipps ans Herz legen:

  • Schalten Sie elektronische Geräte nicht einfach aus, wenn Sie diese nicht verwenden. Trennen Sie die Geräte stattdessen vom Strom. Auch im Standby verbrauchen die meisten Geräte eine spürbare Menge an Strom.
  • Wenn möglich, nutzen Sie bei Ihren Elektrogeräten den “Ökomodus”. Damit lässt sich der Stromverbrauch zahlreicher Geräte um bis zu 40% und mehr senken.
  • Achten Sie bei Neuanschaffungen darauf, dass die neuen Elektrogeräte möglichst wenig Strom verbrauchen. Selbst bei modernen Geräten sind die Unterschiede erheblich.
  • Tauschen Sie nach Möglichkeit alte Glühbirnen durch neue LEDs aus. Damit lassen sich unter Umständen mehrere hundert Euro pro Jahr an Stromkosten einsparen (siehe hier: Wie viel Strom verbraucht eine LED?).
  • Insbesondere, wenn Sie eine dezentrale Wassererwärmung per Durchlauferhitzer oder Boiler nutzen, sollten Sie möglichst wenig heißes Wasser verbrauchen. Dazu können Sie beispielsweise statt heißes Wasser lieber warmes Wasser nutzen oder duschen statt baden. Wir versprechen Ihnen: Dadurch sparen Sie große Mengen Strom ein.
  • Wechseln Sie zu einem günstigeren Stromanbieter. Das gilt vor allem dann, wenn Sie die Grundversorgung nutzen. Diese ist sehr teuer. Nutzen Sie hierzu unseren unabhängigen Stromvergleich, um einen günstigeren Stromanbieter zu finden. Damit können Sie Ihre Stromkosten zum teil um 30% und mehr senken:

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Fazit – Strom bei Hartz 4: Wer zahlt die Kosten?

Der Strom wird bei Hartz4 nicht direkt vom Jobcenter übernommen. Stattdessen ist ein Teil vom Regelsatz für die Stromkosten vorgesehen. Das und alles weitere zum Thema haben Sie im Artikel erfahren. Auch haben wir Ihnen verraten, wie Sie Ihre Stromkosten senken können. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!