Strompreiserhöhung – was tun?

Ist Ihr Strom schon wieder teurer geworden? Wir erläutern nachfolgend, was Sie dagegen tun können. Für Verträge mit Energielieferanten gelten immer bestimmte Kündigungsfristen. Ganz anders sieht es aus, wenn der Preis erhöht wird – dann haben Sie als Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht!

Verbraucher können sich gegen Erhöhungen wehren

Seit dem Jahr 2000 stieg der Strompreis in Deutschland kontinuierlich von ursprünglich 13,9 Cent auf mittlerweile 28,84 Cent im Jahr 2013. Doch mit einer Kündigung können Sie sich gegen diese Erhöhungen wehen! Besonders dann, wenn Sie Ihren Strom noch beim Grundversorger beziehen – er gehört zu den teuersten Anbietern – können Sie viel Geld sparen! Wenn Sie noch nie gewechselt haben, werden Sie von dem Grundversorger Ihres Wohnortes mit Strom beliefert.

Die Kündigungsfrist bei dem Grundversorger beträgt immer zwei Wochen – bei anderen Stromanbietern gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Einzige Ausnahme: erhöht der Lieferant seinen Preis, kann der Vertrag ebenfalls in der Regel mit einer zweiwöchigen Frist gekündigt werden. Bereits 1998 wurde eine Liberalisierung des Strommarkts beschlossen – doch noch lange nicht alle Verbraucher machen von der Wechselfreiheit auch tatsächlich Gebrauch.

Wenn Sie sich gegen die steigenden Stromkosten zur Wehr setzen wollen, müssen Sie den Stromanbieter wechseln. Preissteigerungen müssen von den Stromlieferanten mindestens sechs Wochen vorher ankündigt werden. Dabei müssen die Versorger nicht begründen, warum sie nun die Preise anheben. In der Regel wird sowieso die Schuld von sich gewiesen und die Erhöhung auf höhere Steuern oder steigende Netzentgelte abgeschoben.

Einige Versorger schließen beispielsweise ein Sonderkündigungsrecht aus, wenn Abgaben, wie beispielsweise Netzentgelte, steigen. Rechtlich ist dieses Vorgehen allerdings sehr umstritten. Denn auch bei den Netzentgelten haben die Versorger einen Spielraum. Während manche Anbieter höhere Abgaben nicht sofort weiter geben, verzichten andere darauf gänzlich. Auskunft für die richtige Kündigungsfrist geben ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Vertrages.

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Wie kann der Anbieter im Zuge einer Preiserhöhung gewechselt werden?

Wenn Sie im Zuge einer Preiserhöhung Ihren Stromanbieter wechseln, sollten Sie Ihren alten Stromvertrag am besten selber kündigen. Benutzen Sie unseren Stromrechner und ermitteln Sie den für Sie besten Stromversorger. Dafür benötigen Sie lediglich:

  • Ihre Postleitzahl
  • Ihren Jahresverbrauch
  • die gewünschte Zahlungsweise

Haben Sie einen Anbieter gefunden, übernimmt dieser den weiteren Papierkram für Sie. Den Vertrag mit dem neuen Anbieter können Sie ganz bequem online ausfüllen – vermerken Sie lediglich auf dem Wechselformular, dass Sie bereits selber Ihren Stromanbieter gekündigt haben. Alternativ können Sie sich die Wechselunterlagen auch auf dem Postweg zusenden lassen.

 

Diese Angaben sollten im Kündigungsschreiben enthalten sein

Die Kündigung beim alten Stromversorger muss stets schriftlich erfolgen. Für eine Kündigung benötigt Ihr alter Energielieferant folgende Angaben:

  • Name und Anschrift des Kunden
  • Angaben zur Abnahmestelle wie Zählernummer und Adresse
  • Datum der Strompreiserhöhung
  • Beziehen Sie sich unbedingt auf Ihr Sonderkündigungsrecht!

Möchten Sie trotz Unterzeichnung vom neuen Vertrag zurücktreten, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Wichtige Vertragsangelegenheiten, wie Kündigungen, sollten möglichst immer Schriftlich geklärt werden und via Post per Einwurfeinschreiben verschickt werden. So können Sie im Streifall sicher sein das die Kündigung angekommen ist und haben “etwas in der Hand”.

 

Welche Angaben benötigt der neue Stromanbieter bei einer Sonderkündigung?

Durch einen Wechsel zu einem preiswerteren Stromanbieter können Sie mehrere Hundert Euro jährlich sparen. Der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter ist auf unserem Portal kinderleicht und unkompliziert – sie müssen nur ein einziges Formular ausfüllen!
Bei einem Wechsel besteht auch niemals Gefahr, ohne Strom dazustehen. Denn für einen Wechsel sind keinerlei technische Änderungen notwendig. Und auch der Gesetzgeber sorgt dafür, dass eine zuverlässige Stromversorgung zu jederzeit garantiert ist. Für Sie als Verbraucher erfolgt der Wechsel vollkommen unmerklich.

Der Zähler und auch die Netzleitungen verbleiben immer im Besitz des Netzbetreibers oder des Messstellenbetreibers. Die neuen Zählerstände liest entweder der neue Anbieter oder der Netzbetreiber weiterhin ab. Notwendige Wartungsarbeiten übernimmt nach wie vor der örtliche Netzbetreiber, ebenso ist er dafür verantwortlich, für einen Entstördienst zu sorgen.
Für einen Wechsel benötigt der neue Stromversorger folgende Angaben:

  • gewünschter Liefertermin
  • Nummer Ihres Zählers
  • Name des derzeitigen Lieferanten
  • Kundennummer

Der Zählerstand wird erst später, zum Zeitpunkt des tatsächlichen Wechsels, benötigt.

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