Stromanbieter wechseln und sparen

Der Wechsel des Stromanbieters ist ohne Risiko und einfach – so haben Sie selbst in der Hand, was Sie an Energiekosten zahlen. Mit unserem Stromrechner senken Sie Ihre Energiekosten und leisten einen Beitrag für mehr Wettbewerb am Strommarkt. Wenn Sie sich für Ökostrom entscheiden, schonen Sie zudem die Umwelt und tragen selbst zum Klimaschutz bei.

Hierfür müssen Sie sich nur mit unserem Vergleichsrechner einen neuen Stromversorger suchen und online den Stromanbieter wechseln. Alles Weitere, wie zum Beispiel die Kündigung Ihres alten Lieferanten, übernimmt Ihr neuer Stromlieferant. Dabei müssen Sie keinerlei Kosten für den Wechsel tragen und es gibt auch kein Risiko, dass Sie ohne Strom dastehen.

Das Verbrauchermagazin „Finanztip“ berichtet, dass immer noch vierzig Prozent aller Haushalte in Deutschland zu viel für Strom zahlen. Dabei gelingt der Anbieterwechsel einfach und schnell online. Seit der Liberalisierung der Märkte hat sich auf dem deutschen Strommarkt viel getan und es gibt mittlerweile mehr als tausend Anbieter mit über 17.000 Tarifen. Je nach Wohnort und Stromlieferant können Sie mit einem Wechsel mehrere Hundert Euro sparen – Jahr für Jahr. Möchten Sie herausfinden, wie hoch bei Ihnen die Ersparnis ist? Dann probieren Sie doch einmal unseren unabhängigen Stromrechner aus – selbstverständlich kostenlos und unverbindlich! Alle Stromlieferanten in unserem Vergleich sind übrigens gesetzlich reguliert, werden laufend getestet und sind seriös und sicher.

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Vor dem Wechsel des Stromanbieters

Um einen Preisvergleich mit unserem Stromrechner durchführen zu können, sollten Sie Ihre letzte Stromabrechnung zur Hand nehmen. In dieser steht Ihr letzter Jahresverbrauch. Der Verbrauch ist individuell und von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel den dort lebenden Personen und den vorhandenen elektrischen Geräten sowie der Art der Beleuchtung. Haben Sie Ihre letzte Jahresabrechnung nicht gefunden? Dann können Sie auch die nachfolgenden Pauschwerte verwenden:

  • Ein-Personen-Haushalt: 1.500 bis 2.500 KWh
  • Zwei-Personen-Haushalt: 2.600 bis 3.300 KWh
  • Drei-Personen-Haushalt: 3.700 bis 4.500 KWh
  • Vier-Personen-Haushalt: 4.600 bis 5.500 KWh

 

Vergleich mit unserem Stromrechner – So funktioniert es

Mit Hilfe unseres Stromrechners geht der Preisvergleich innerhalb weniger Minuten vonstatten. Sie müssen nur Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch erfassen – alles Weitere erledigt der Rechner für Sie! Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich für verschiedene Tarifoptionen oder für Ökostrom zu entscheiden.

Vergleichen Sie die Preise der Versorger! Achten Sie auf die verschiedenen Tarifoptionen und Eigenschaften der Tarife, die wir unten noch näher erläutern. Aber auch, woher der Strom stammt und wie er zusammengesetzt ist, sollten Sie bei der Wahl berücksichtigen. Sie erkennen zertifizierten Ökostrom an den Labeln „Grüner Strom“ und „ok-Power“.

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Stromanbieter gefunden – So geht’s weiter

Haben Sie einen neuen Stromanbieter gefunden? Prima! Sie können – abhängig vom neuen Versorger – den Vertrag in der Regel gleich online ausfüllen, ihn sich per E-Mail oder auch ganz klassisch auf dem Postweg zusenden lassen. Prüfen Sie den Vertrag auf die folgenden Eckpunkte:

  1. Vertragslaufzeit – Diese sollte nicht länger als ein Jahr sein und auch danach eine kurze Kündigungsfrist vorweisen. Ideal ist eine Frist von einem Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats.
  2. Vorauszahlungen – Vermeiden Sie Vorauszahlungen, denn in der Vergangenheit sind einige Anbieter insolvent gegangen und Verbraucher blieben auf ihre Vorauszahlung sitzen.
  3. Strompakete – Kaufen Sie keine vereinbarte Strommenge vorab, denn es ist unwahrscheinlich, dass Sie Ihren exakten Verbrauch richtig einschätzen können. Beides – ein geringerer oder ein höherer Verbrauch – ist für Sie nachteilig.
  4. Vertrag ausfüllen – Sie benötigen für den Vertrag den Namen Ihres bisherigen Stromlieferanten, die Kundennummer, die Zählernummer und den letzten Jahresverbrauch.
  5. Einzugsermächtigung – Der neue Stromlieferant wünscht in der Regel eine Einzugsermächtigung für die Zahlung der monatlichen Abschläge. Nur in Einzelfällen ist eine andere Zahlungsweise möglich.
  6. Kündigung des alten Vertrages – Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihren neuen Versorger mit der Kündigung des alten Liefervertrags bevollmächtigen – um alle Weitere kümmert sich der neue Lieferant!
  7. Bestätigung – Nach einiger Zeit erhalten Sie vom neuen Versorger einen exakten Liefertermin und eine Vertragsbestätigung. Vom alten Lieferanten erhalten Sie die Bestätigung der Kündigung sowie eine Schlussrechnung. In der Regel benötigt ein Wechsel sechs Wochen.
  8. Risiko – Es sind weder technische Arbeiten, noch ein neuer Zähler erforderlich und es entstehen auch keine Gebühren für den Wechsel. Selbst wenn der neue Versorger Insolvenz anmelden sollte – Ihnen geht niemals der Strom aus! Denn dann springt der Grundversorger ein. In solch einem Fall fallen auch keinerlei Strafentgelte an.
  9. Erneuter Wechsel – Steigen beim neuen Versorger die Preise oder möchten Sie generell wechseln, können Sie jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist, die Sie Ihrem Vertrag entnehmen können, wieder kündigen und einen neuen Stromanbieter wählen.

 

Checkliste zum Stromanbieterwechsel – Hierauf müssen Sie achten

Unter den über tausend auf dem Markt befindlichen Stromanbietern sind drei Energiekonzerne, die auch bundesweit ihren Strom anbieten. Dahingegen offerieren die kleineren Anbieter Ihre Tarife nur in bestimmten Teilen Deutschlands. Die vier größten Stromlieferanten RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall besitzen den Großteil des Netzes in Deutschland. Kleinere Anbieter hingegen sind die jeweiligen Stadtwerke oder Billiganbieter und kleinere Unternehmen, die allesamt versuchen, neue Kunden mit günstigen Preisen zu fairen Kondition zu locken. Hinzu kommen noch Versorger, die auf Ökostrom spezialisiert sind.

Welcher Stromanbieter nun am Wohnort der günstigste ist, lässt sich nicht generell sagen. Denn die Preispolitik unterscheidet sich, fast alle bieten unterschiedliche Tarifmodelle an, die dann auch nicht in allen Teilen Deutschlands vorhanden sind. Somit gibt es auch keinen Lieferanten, der in jedem Ort in Deutschland günstig ist. Damit Sie das beste Angebot finden, sollten Sie unseren Stromrechner nutzen und die folgende Checkliste verwenden.

 

Tarifart beim Stromanbieter

Ein Stromtarif setzt sich immer aus einem Grundpreis und Arbeitspreis zusammen. Dabei errechnet sich der Arbeitspreis aus einem Preis in Cent pro Kilowattstunde. Je nachdem, wie viele Personen im Haushalt leben oder wie groß die Wohnung oder das Haus sind, benötigt daher jede Kunde einen anderen Tarif. Singles in einer kleinen Wohnung haben in der Regel auch nur einen niedrigen Stromverbrauch – für sie lohnt sich ein Tarif mit höherem Strompreis und einem geringen Grundpreis. Familien hingegen leben gewöhnlich in einer größeren Wohnung und haben dementsprechend mit mehr Personen auch einen höheren Verbrauch. Familien sollten daher besser einen Tarif mit niedrigem Strompreis und hohem Grundpreis wählen.

 

Beim Wechsel des Stromanbieters keine Vorauszahlung leisten

Auch die Zahlungsmodalitäten unterscheiden sich von Versorger zu Versorger. Am besten wählen Sie einen Stromanbieter, der eine monatliche Abschlagszahlung verlangt. Unbedenklich sind auch Anbieter mit zweimonatiger oder quartalsweiser Berechnung. Wir empfehlen jedoch generell keine Tarife mit Kaution oder Vorkasse. Denn zum einen verlieren die Verbraucher Zinsen und zum anderen ist das Zurückfordern von Geldbeträgen nicht immer einfach.

 

Preisgarantie beim neuen Stromanbieter?

Die meisten Stromanbieter offerieren Tarife, die sich innerhalb des Zeitraums, in dem der Vertrag läuft, preislich ändern können. Doch es gibt durchaus auch Tarife mit der Garantie eines bestimmten Preises – die sogenannte Preisgarantie. Diese endet nach Ablauf des Zeitraums und danach ist ebenfalls ein Preisanstieg möglich. Somit ist ein Vertrag mit einer Preisgarantie sehr gut – aber auch nur dann, wenn die Laufzeit entsprechend lang ist. Wir empfehlen eine Preisgarantie von 12 Monaten. Wer nicht bereits nach kurzer Zeit wieder wechseln möchte, weil der Preis erhöht wurde, sollte demnach einen Vertrag mit entsprechender Garantie wählen.

 

Vertragslaufzeit maximal 12 Monate

Wählen Sie möglichst einen Vertrag mit kurzer Vertragslaufzeit und einer monatlichen Kündigungsfrist. Haben Sie einen Vertrag mit Wechselprämie ins Auge gefasst, müssen Sie einkalkulieren, dass Sie nicht schadlos vor Prämienzahlung wechseln können. In der Regel erfolgt der Prämienanspruch nach einer Vertragslaufzeit von zwölf Monaten.

 

Wechselprämie als Lockmittel

Einige Anbieter belohnen den Wechsel neuer Kunden zu Ihnen mit einer Wechselprämie, die in der Regel bei einhundert Euro oder mehr liegt. Allerdings erfolgt die Auszahlung meistens erst nach einer Laufzeit von einem Jahr. Wir empfehlen daher zunächst nach dem günstigsten Anbieter am Wohnort zu suchen – unabhängig von der Zahlung einer Wechselprämie. Dann sollten Sie allerdings nach zwölf Monaten unbedingt einen neuen Preisvergleich starten und eventuell wieder kündigen, um woanders die Wechselprämie zu kassieren. Wenn Sie diesen Prozess jedes Jahr wiederholen, können Sie unter Umständen viel Geld sparen. Übrigens sollte sich für Sie der Wechsel auch ohne Wechselprämie lohnen.

 

Freunde für Stromanbieter werben

Eine weitere Einsparmöglichkeit bietet eine Werbeprämie, die die Werbung von Freunden oder Verwandten bei Vertragsabschluss mit einer Prämie belohnt. Damit möchten die Stromanbieter anderen Kunden den Wechsel schmackhaft machen, denn noch immer haben viele Verbraucher unbegründet Angst, einmal ohne Strom dazustehen oder denken, der Wechsel ist mit großem Aufwand verbunden. Scheuen Sie sich daher nicht davor, Ihre Freunde und Verwandten von unserem Preisvergleich zu berichten – eventuell belohnt der neue Versorger Sie dann für Ihre Mühe mit einer entsprechenden Werbeprämie, die Sie zuvor beim Versorger erfragen sollten.

 

Fakten zum Wechsel des Stromanbieters:

  1. Wie kann ich meinen Stromanbieterwechsel beantragen?
  2. Wie kann ich aktuelle Strompreise vergleichen?
  3. Wer ist mein Ansprechpartner bei Ausfall oder Störungen?
  4. Wie funktioniert die Abrechnung und Zählerablesung?
  5. Ist der Stromanbieterwechsel mit Kosten verbunden?
  6. Wer ist bei einem Stromanbieterwechsel für Zähler und Leitungen verantwortlich?
  7. Ist ein Stromanbieterwechsel mit Risiken verbunden?
  8. Kann der Strom während der Umstellung ausfallen?
  9. Unter welchen Umständen besteht für mich ein Sonderkündigungsrecht?
  10. Muss ich meinen alten Stromvertrag selber kündigen?
  11. Ist es sinnvoll, regelmäßig einen Stromanbieterwechsel zu beantragen?
  12. Wieso sollte ich einen Stromanbieterwechsel beantragen?
  13. Was ist Ökostrom?
  14. Was ist eine Stromsperre? Wie kann ich diese verhindern?
  15. Welche Angaben muss ich bei einem Stromanbieterwechsel machen?
  16. Wie lange dauert der Stromanbieterwechsel ab dem Zeitpunkt der Antragstellung?
  17. Was ist zu tun, wenn es Konflikte mit dem alten Stromanbieter gibt?
  18. Was passiert, wenn mein Stromanbieter Insolvenz anmeldet?
  19. Worauf muss ich beim Stromanbieterwechsel achten?
  20. Wann kann ich meinen Stromanbieterwechsel beantragen?
  21. Gibt es Stromanbieter, zu denen nicht gewechselt werden sollte?
  22. Was ist Gewerbestrom?

 

1. Wie kann ich meinen Stromanbieterwechsel beantragen?

Haben Sie bereits Ihren Wunschtarif gefunden, ist die Beantragung selber nur noch eine Kleinigkeit. Der Wechsel selber dauert nur wenige Wochen. Für den Wechsel müssen Sie nur das Anmeldeformular des neuen Versorgers ausfüllen. Den neuen Vertrag können Sie wahlweise online ausfüllen oder sich per Post zusenden lassen. Mit dem Wechsel selber beauftragen Sie in dem sogenannten Wechselformular den neuen Stromversorger. Dieser nimmt sämtliche Formalitäten für Sie vor und kündigt auch den alten Stromlieferanten. Nur dann, wenn Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sollten Sie Ihren alten Stromanbieter selber kündigen. Nachdem Sie das Vertragsformular Ihres neuen Stromlieferanten unterschrieben und versendet haben, erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung – technische Änderungen an Ihrem Zähler oder den Leitungen sind dafür nicht notwendig.

 

2. Wie kann ich aktuelle Strompreise vergleichen?

In Zeiten des Internets ist ein Vergleich der Strompreise kinderleicht! Für einen Strompreis-Vergleich mit unserem Stromrechner benötigen Sie lediglich Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch.

Den Jahresverbrauch können Sie Ihrer letzen Stromjahresrechnung entnehmen. Nach Angabe der Postleitzahl und dem Verbrauch erhalten Sie eine Liste mit allen günstigen Stromanbietern, die an Ihrem Wohnort verfügbar sind. Sie können aber auch filtern, zum Beispiel nach Ökostromtarifen, nach Tarifen mit Neukunden- oder Sofortbonus, oder nach Tarifen mit Festpreisgarantie. So erhalten Sie lediglich Angebote, die exakt Ihren persönlichen Wünschen entsprechen.

Auch der Wechsel zu einem preiswerten Stromversorger ist ganz einfach: Sie können den Wechsel mit nur ein paar Klicks online vornehmen – um die Kündigung Ihres alten Lieferanten kümmert sich dann Ihr neuer Versorger!

 

3. Wer ist mein Ansprechpartner bei Ausfall oder Störungen?

Für einen Stromausfall oder bei Störungen in der Strombelieferung ist immer der örtliche Netzbetreiber zuständig. Dies ist der örtliche Grundversorger, denn er stellt dem alternativen Stromanbietern sein Netz zur Verfügung und ist daher im Falle eines Ausfalls oder einer Störung zur schnellstmöglichen Beseitigung verpflichtet.

In der Regel besitzt der Netzbetreiber eine spezielle Stromausfall-Hotline, über die Sie ihn direkt erreichen können. Die Telefonnummer können Sie Ihren Unterlagen entnehmen. Die Hotline ist in der Regel an 24 Stunden täglich erreichbar.

 

4. Wie funktioniert die Abrechnung und Zählerablesung?

Wenn Sie Ihren alten Stromversorger gekündigt haben, erhalten Sie in der Regel vom alten Versorger kurz vor Ende der Vertragslaufzeit ein Formular mit der Bitte, ihm zum Stichtag der Kündigung den aktuellen Zählerstand mitzuteilen.

Den Zählerstand können Sie schriftlich per Post oder online mitteilen. Ihr alter Versorger wird dann aufgrund Ihrer Angaben die Endabrechnung erstellten. Für die weitere Ablesung und Kontrolle des Zählerstands ist aber nach wie vor Ihr Netzbetreiber zuständig.

 

5. Ist der Stromanbieterwechsel mit Kosten verbunden?

Viele Verbraucher befürchten vollkommen unbegründet, dass ein Wechsel des Stromlieferanten mit hohen Kosten verbunden ist. Dies rührt vermutlich von der Sorge, dass der Stromzähler bei einem Wechsel ausgebaut und der Kunde mit den Kosten belastet wird. Doch dies ist nicht so! Zwar wird der Stromzähler vom lokalen Grundversorger eingebaut und zur Verfügung gestellt, aber bei einem Anbieterwechsel wird er nicht mehr ausgebaut. Stattdessen stellt der alte Versorger dem neuen Stromanbieter den Zähler zur Verfügung, ebenso wie die Leitung. Der lokale Stromversorger darf die Durchleitung des Stroms niemals verweigern. Sie als Verbraucher müssen lediglich den aktuellen Zählerstand notieren und dem alten Anbieter mitteilen.

Mehr zum Thema: Wo steht die Stromzählernummer?

 

6. Wer ist bei einem Stromanbieterwechsel für Zähler und Leitungen verantwortlich?

Nicht wenige Verbraucher fürchten Umbauarbeiten am Stromnetz und scheuen deshalb einen Wechsel. Doch Leitungen und Zähler werden auch bei einem Wechsel niemals getauscht. Auch nach einem Wechsel bleibt alles beim Alten – um die Wartung des Stromnetzes und des Zählers kümmert sich nach wie vor der örtliche Grundversorger.

Sollten dennoch einmal Arbeiten am Leitungsnetz oder am Zähler notwendig sein, ist auch hier der Grundversorger als lokaler Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner. Er kommt auch für sämtliche Kosten auf, die bei den Wartungsarbeiten entstehen.

 

7. Ist ein Stromanbieterwechsel mit Risiken verbunden?

Generell ist ein Wechsel des Stromanbieters mit keinerlei Risiken verbunden. Denn die Belieferung mit Strom gehört zu der Daseinsversorgung. Diese gesetzliche Regelung sorgt dafür, dass auch Stromkunden, die ihren Versorger wechseln, immer Strom erhalten. Bis der neue Stromversorger Strom liefert, ist der örtliche Grundversorger zur Stromlieferung verpflichtet.

Ein Grundversorger darf auch einem ehemaligen Kunden niemals die Stromversorgung verweigern – dies gilt selbst dann, wenn der alte Stromlieferant wegen finanzieller Schwierigkeiten keinen Strom mehr liefern kann.

 

8. Kann der Strom während der Umstellung ausfallen?

Nein, denn vom Wechsel selber bekommen Sie nichts mit und es wird nach wie vor das gleiche Leitungsnetz und der gleiche Stromzähler verwendet. Lediglich der Stromversorger ändert sich, aber es finden dafür keinerlei technischen Änderungen statt.

Die durchgängige Stromversorgung wird in Deutschland durch die Grundversorgungsverordnung und durch das Energiewirtschaftsgesetz geregelt. Dadurch werden Sie jederzeit mit Strom beliefert. Der einzige Unterschied ist, dass der von Ihnen verbrauchte Strom nun an einer anderen Stelle eingespeist wird. Daher ist ein Stromausfall während des Wechsels ausgeschlossen.

 

9. Unter welchen Umständen besteht für mich ein Sonderkündigungsrecht?

Erhöht Ihr Stromversorger die Preise Ihres Tarifs, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Diese Preiserhöhung wird Ihnen in der Regel schriftlich per Post oder E-Mail mitgeteilt. Die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Wochen. Kündigen müssen Sie unverzüglich nach Bekanntwerden der Preiserhöhung! Unser Ratgeber für Sie: Was tun bei Strompreiserhöhung.

Ein weiteres Sonderkündigungsrecht liegt vor, wenn Sie umziehen. Wie lang hierbei die Kündigungsfrist ist, hängt von Ihrem Versorger ab. Werden Sie vom örtlichen Grundversorger mit Strom beliefert, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Sind Sie an einen Tarif eines alternativen Versorgers gebunden, müssen Sie die Kündigungsfrist dem Kleingedruckten Ihres Stromliefervertrages entnehmen. Hier geht es zu unserem Umzugsratgeber.

Tipp: Lassen Sie sich in beiden Fällen eine schriftliche Kündigungsbestätigung zuschicken!

 

10. Muss ich meinen alten Stromvertrag selber kündigen?

Gewöhnlich nimmt der neue Stromlieferant die Kündigung selber vor. In der Regel ist es auch immer besser, den neuen Anbieter mit der gesamten Abwicklung des Wechsels zu beauftragen – so vermeiden Sie eine Überschneidung des alten Stromvertrages mit dem neuen Vertrag.

Es gibt aber einige Ausnahmen, in denen Sie besser selber tätig werden sollten:

  • Wenn Sie einen Laufzeitvertrag haben, sollten Sie besser selber kündigen, da sich ansonsten der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.
  • Das Gleiche gilt, wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses Recht zur frühzeitigen Kündigung des Vertrags tritt dann ein, wenn Ihr bisheriger Lieferant eine Verteuerung vornimmt – dann können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen wechseln.

 

11. Ist es sinnvoll, regelmäßig einen Stromanbieterwechsel zu beantragen?

Wer regelmäßig seinen Stromanbieter wechselt, kann viel Geld sparen. Hinzu kommt, dass sich die Anbieter nicht nur gewaltig in ihrem Preis, sondern auch in ihrem Service unterscheiden, der manchmal arg zu wünschen übrig lässt.

Wenn Sie regelmäßig wechseln, können Sie zudem jedes Jahr von dem Neukundenbonus profitieren. Achten Sie daher darauf, dass Sie fristgerecht vor Ablauf der Kündigungsfrist kündigen – in der Regel beträgt die Kündigungsfrist bei Laufzeitverträgen drei Monate. Beginnen Sie daher frühzeitig auf unserem Portal mit der Suche nach einem neuen Stromlieferanten mit Neukundenboni.

 

12. Wieso sollte ich einen Stromanbieterwechsel beantragen?

Durch einen Wechsel Ihres Stromanbieters können Sie eine Menge Geld sparen. Haben Sie noch nie Ihren Stromanbieter gewechselt? Dann werden Sie von Ihrem örtlichen Netzbetreiber mit Strom beliefert – und der zählt zu den teuersten überhaupt!

Mit einem Wechsel können Sie den steigenden Strompreisen in den letzen Jahren etwas entgegenwirken. Stiftung Warentest untersuchte die Stromtarife in zwanzig deutschen Städten und kam zu einem erstaunlichen Ergebnis: Der Musterhaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 5.500 Kilowattstunden konnte bis zu 321 Euro sparen, wenn er vom Grundversorger zu einem alternativen Anbieter wechselt und in Essen lebt. In anderen Städten sah es ähnlich aus: in Frankfurt konnte 280 Euro gespart werden und in Leipzig 223 Euro!

 

13. Was ist Ökostrom?

Mit dem Begriff Ökostrom wird Strom bezeichnet, der aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wurde. Dies geschieht – anders als bei herkömmlichem Strom aus Kernkraft, Erdöl oder Kohle – durch eine Nutzung der erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Wind und Wasser.

In der Regel ist eine Nutzung der regenerativer Energiequellen umweltfreundlicher. Abweichend für Ökostrom können auch Begriffe wie Naturstrom und Grünstrom verwendet werden.

Allerdings ist der Begriff Ökostrom nicht geschützt. Achten Sie daher bei der Wahl eines Ökostromtarifs auf entsprechende Zertifikate und Labels wie ok-power und Grüner Strom Label.

 

14. Was ist eine Stromsperre? Wie kann ich diese verhindern?

Rund einer halben Millionen Haushalten wird pro Jahr in Deutschland der Strom wegen offener Rechnungen abgestellt – die sogenannte Stromsperre. Dies ergab eine Statistik der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Doch der Gesetzgeber hat Vorschriften erlassen, wann genau die Stromversorgung gesperrt werden darf. Hält sich der Versorger nicht daran, kann im Schnellverfahren durch eine einstweilige Verfügung die weitere Strombelieferung sichergestellt werden.

Ein säumiger Zahler muss zum Beispiel immer zunächst eine Mahnung mit Ankündigung der Versorgungssperre erhalten. Nähere Informationen geben die Grundversorgungsverordnungen für Strom (StromGVV). Eine Stromsperre darf immer frühestens vier Wochen nach Sperrankündigung erfolgen. Und drei Werktage vor der beabsichtigten Sperrung ist eine weitere Ankündigung der Stromsperre notwendig. Zudem muss der ausstehende Rechnungsbetrag mindestens 100 Euro ausmachen.

 

15. Welche Angaben muss ich bei einem Stromanbieterwechsel machen?

Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln möchten, müssen Sie mit dem neuen Versorger Ihrer Wahl nur einen neuen Vertrag abschließen – der Wechsel erfolgt dann einige Wochen später. Die Kündigung des alten Anbieters erledigt in der Regel der neue Versorger für Sie. In der Regel erfolgt der Wechsel bereits zum nächsten Monat, wenn Sie bis zum 10. des laufenden Monats den unterschriebenen Vertrag zusenden, der folgende Angaben enthalten sollte:

  • Name und Anschrift
  • gewünschter Liefertermin
  • Nummer des Zählers
  • Zählerstand
  • Name des bisherigen Versorgers
  • Kundennummer beim alten Versorger

 

16. Wie lange dauert der Stromanbieterwechsel ab dem Zeitpunkt der Antragstellung?

Ein Anbieterwechsel funktioniert sehr schnell: Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz darf ein Stromanbieterwechsel nur höchstens drei Wochen betragen. Allerdings beginnt diese Frist erst mit der Bearbeitung Ihres Wechselantrags beim alten Stromversorger und wenn dieser Sie beim alten Netzbetreiber ummeldet. Deshalb kann es sein, dass der Wechsel sogar in zwei Wochen vonstattengeht, er kann aber auch deutlich länger dauern, als das Gesetz vorschreibt.

Bei Schwierigkeiten kann solch ein Wechsel auch schon mal bis zu sechs Wochen oder länger dauern. Haben Sie es eilig, weil beispielsweise Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht, sollten Sie daher besser selber kündigen. Die Frist beginnt dann mit Zugang der Kündigung beim alten Versorger!

 

17. Was ist zu tun, wenn es Konflikte mit dem alten Stromanbieter gibt?

Sollte es wider Erwarten einmal zu Problemen mit dem alten Stromanbieter kommen, ist der erste Ansprechpartner der alte Stromversorger selber. Dieser kennt Ihren Vertrag und kann Ihnen Auskunft geben.

Kommen Sie zu keiner Lösung, dann hilft Ihnen die Schlichtungsstelle für Energie. Die Nutzung der Schlichtungsstelle ist für Sie als Verbraucher vollkommen kostenlos. Allerdings kann eine Bearbeitung bis zu drei Monate dauern. Sie können sich dort ohne jegliche Verpflichtung vollkommen unverbindlich anmelden und weitere Schritte einleiten.

Nur im allerletzten Schritt geht Ihr Fall vor Gericht – in der Regel werden die meisten Streitigkeiten mit Stromlieferanten allerdings schon in der ersten Instanz gelöst.

 

18. Was passiert, wenn mein Stromanbieter Insolvenz anmeldet?

Stromanbieter wie Flexstrom und Teldafax haben es vorgemacht: auch ein Stromanbieter kann Insolvenz anmelden, schließlich sind sie ganz gewöhnliche Unternehmen.

Doch um die Versorgung mit Strom müssen sich Verbraucher in Deutschland keine Gedanken machen. Der Gesetzgeber hat hier im Zuge der Liberalisierung des Strommarktes eine Regelung getroffen: Ist ein alternativer Stromanbieter insolvent, dann muss der örtliche Grundversorger mit der Stromlieferung einspringen.

Allerdings erfolgt dann die Übernahme in der Regel in einem Grundversorgungstarif, der meistens deutlich teurer ist als andere Tarife. Doch auch an diesem Tarif sind Sie nicht langfristig gebunden und können ihn innerhalb einer Frist von zwei Wochen kündigen und sich einen anderen günstigeren Anbieter über unseren Stromvergleich suchen.

 

19. Worauf muss ich beim Stromanbieterwechsel achten?

Der Wechsel Ihres Stromanbieters ist vollkommen einfach und risikolos. Doch bei der Auswahl des neuen Versorgers sollten Sie die nachfolgenden Dinge beachten:

  • Vertragslaufzeit – In der Regel gibt es bei den alternativen Anbietern eine bestimmte Grundlaufzeit, an die Sie vertraglich gebunden sind. Achten Sie darauf, dass diese nicht über zwölf Monate liegt.
  • Kündigungsfrist – Auch die Kündigungsfrist sollte nicht länger als einen Monat betragen.
  • Vorkasse – Lehnen Sie Verträge mit Vorkasse oder hohen Vorauszahlungen besser ab. Denn wenn der Versorger Insolvenz anmeldet, ist Ihr Geld weg!
  • Strompakete – Strompakete sind mit Vorsicht zu genießen, wenn Sie nicht exakt Ihren eigenen Verbrauch kennen.

 

20. Wann kann ich meinen Stromanbieterwechsel beantragen?

Sie sollten Ihren Stromanbieterwechsel immer dann beantragen, wenn Sie einen günstigeren Tarif gefunden haben. Wechseln Sie zum Beispiel regelmäßig alle zwölf Monate, können Sie jährlich von dem Neukundenbonus profitieren. Dieser Bonus kann immerhin 25 Prozent Ersparnis ausmachen. Bleiben Sie dann auch im zweiten Jahr bei dem Lieferanten, fällt dieser Bonus weg. Daher lohnt es sich, jährlich den Anbieter zu wechseln. Suchen Sie am besten drei Monate vor Ablauf des ersten Belieferungsjahres einen neuen Stromversorger mit guten Konditionen und schließen Sie den neuen Vertrag so ab, dass dieser nahtlos in den alten übergeht.

 

21. Gibt es Stromanbieter, zu denen nicht gewechselt werden sollte?

Nicht immer sind die günstigsten Stromanbieter auch gleichzeitig die Besten! In unserem Stromanbieter Preisvergleich werden Sie allerdings auch keine unseriösen Anbieter finden.

Achten Sie nur auf die Punkte, die wir Ihnen bereits in unserem Strom-Ratgeber erläutert haben. Meiden Sie hohe Vorauskassen oder Kautionen und schließen Sie Pakettarife nur dann ab, wenn Sie genau Ihren eigenen Stromverbrauch kennen. Vorsicht sollten Sie ebenfalls bei langen Vertragslaufzeiten oder langen Kündigungsfristen walten lassen.

 

22. Was ist Gewerbestrom?

Der Begriff Gewerbestrom bezeichnet einen vom Stromversorger angebotenen Sondertarif, der meistens etwas günstiger ist als ein Stromtarif für den privaten Haushalt. Gewerbestrom wird überwiegend von lokalen Stromanbietern und von den Grundversorgern angeboten, deutlich seltener von alternativen und überregionalen Anbietern.

Große Industriebetriebe verfügen oft selber über kleine Kraftwerke zur Stromerzeugung, wie beispielsweise Blockheizkraftwerke. In allen anderen Fällen beziehen sie Gewerbestrom zu Sonderkonditionen. In der Regel bieten Stromversorger ihren Großkunden aus der Industriebranche individuelle Strompreise an, sodass Gewerbestrom für Industrieunternehmen günstiger ist, als Strom für kleine und mittelständische Unternehmen.