Stromversorgung in Dortmund durch DSW21
Paragraf 36 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes gibt in seiner neu gefassten Version aus dem Jahr 2005 vor, dass die Betreiber der deutschen Energieversorgungsnetze alle drei Jahre in der Pflicht sind, den regionalen Grundversorger zu bestimmten – eine entsprechende Meldung an die zuständigen ist dabei obligatorisch. Für die nordrhein-westfälische Großstadt Dortmund und die Region liegt die …